Bifa: Die Durchführung von Analysen durch die bifa Umweltinstitut GmbH ist nicht vorgesehen.

Gemeinde: Ein mögliches Konzept muss mit dem Gemeinderat noch abgestimmt werden. Als Bürgermeisterin sehe ich hier auch Holcim in der Pflicht und halte einen regelmäßigen Dialog für sinnvoll und wünschenswert.

Holcim: Holcim lädt traditionell einmal jährlich die Öffentlichkeit wie auch die Bürgermeister und Gemeinderäte zum Informationsaustausch ein. Leider war die Resonanz seitens der Öffentlichkeit bislang gering. Sehr gerne nutzen wir die gute Erfahrung mit der Dialogveranstaltung und werden künftig einmal jährlich zu einer Dialogveranstaltung einladen, die von adribo moderiert wird.

Holcim: Vereine sind auf Spenden und Sponsoring von Unternehmen angewiesen. Holcim leistet gerne einen Beitrag für die Vereine.

Gemeinde: Sofern Flächen festgelegt werden können, werden diese auch ausgesteckt. Dies war und ist von der Gemeinde bereits vorgesehen. Aktuell sind allerdings so viele unterschiedliche Forderungen und Pläne im Raum, dass es schwierig ist, all diese potentiellen Grenzen auszustecken. Der Gemeinderat und ich beabsichtigen jedoch, zumindest die von der Gemeinde in Betracht gezogenen Grenzen abstecken zu lassen.

Gemeinde: Auch in Zukunft wird die Gemeinde an die datenschutzrechtlichen Vorgaben gebunden sein. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter muss die Gemeinde auch weiterhin vertraulich behandeln. Ich werde mich jedoch bei der Firma Holcim dafür einsetzen, dass die relevanten Ergebnisse neuer Verträge der Öffentlichkeit mitgeteilt werden können.

Gemeinde: Dies wäre – bezogen auf verbindliche Verträge – unser Ziel. Das Dialogverfahren endet nach Kenntnis der Gemeinde mit der 2. Veranstaltung und ist damit beendet. Für die Mediation konnte allerdings bislang noch kein Termin für ein erstes Gespräch und damit auch noch nicht über die zu behandelnden Themen gefunden werden; insoweit besteht hier eine gewisse Unsicherheit.

adribo: Ein Dialogverfahren wie das in Dotternhausen kann dazu beitragen, den Fokus auf die tatsächlichen Konflikte und dahinter stehende Interessen statt auf oberflächliche Positionen zu legen, Respekt zwischen den Konfliktparteien zu schaffen und zur Entdeckung neuer Optionen zu führen. Dies kann gelingen, wenn die Bereitschaft von anderen zu lernen gegeben ist, ein offener Dialog praktiziert wird sowie die Transparenz des Verfahrens und die Anschlussfähigkeit der Ergebnisse gegeben sind. Wichtig ist zudem ein klares Mandat für den Dialog, das beispielsweise im vorliegenden Prozess darin besteht, alle Fragen der Bürger rund um die Zementproduktion zu beantworten. Ein solches Dialogverfahren kann kein Ersatz für eine repräsentative Demokratie sein. Dialogverfahren können jedoch demokratische Verfahren bereichern und zur Erarbeitung von Ratschlägen beitragen.

Holcim: Die Übernahme erfolgte durch Holcim 2004. Die KG wurde an die Holcim-Beteiligungs GmbH (Deutschland) veräußert. Es erfolgte die Umwandlung der Gesellschaft in die Holcim (Süddeutschland) GmbH und die Integration der Holcim (Süddeutschland) GmbH in die steuerliche Organschaft der Holcim Beteiligungs GmbH (Organmutter). Eine Organschaft bezeichnet die Zusammenfassung von rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer Besteuerungseinheit. Die steuerliche Behandlung der Organschaft wird auch als Gruppenbesteuerung bezeichnet. Organschaften sind bei der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zulässig.

Holcim: Holcim engagiert sich in vielen Bereichen und mit vielen einzelnen Aktivitäten. Zum Beispiel dem Betrieb des Fossilienmuseums mit kostenlosem Veranstaltungsprogramm, Klopfplatz, enge Kooperation mit den umliegenden Schulen, Unterstützung der ortsansässigen Vereine, Unterstützung bei Großinvestitionen z.B. Feuerwehrauto, großzügige Rekultivierungsprojekte wie das SchieferErlebnis, soziales und gesellschaftliches Engagement in den Standortgemeinden, kostenlose Anlieferung von Erdaushub für die Standortgemeinden, kostenloser Strom für die Plettenberghütte….

RP: Das dynamische Immissionsschutzrecht stellt die An-passung der genehmigten Anlagen an strengere Vorgaben sicher.

Gemeinde: Genehmigungen sind rechtsverbindlich. Sofern alle von der Genehmigungsbehörde erlassenen Auflagen eingehalten werden, sind die Genehmigungen gültig. Auch Verträge sind für die Vertragsparteien bindend und einzuhalten.

Gemeinde: Die Gemeinde betreibt keine Öffent-lichkeitsarbeit im eigentlichen Sinn, sondern informiert über das Amtsblatt.

Gemeinde: Die Gemeinde hat auch bisher schon äußerst intensiv zu dem Thema Kalksteinabbau Plettenberg über das Amtsblatt informiert und wird dies auch zukünftig tun.

RP: Seitens des Regierungspräsidiums Tübingen wurden bereits zahlreiche Anfragen zur Firma Holcim von interessierten BürgerInnen, der Bürgerinitiative und anderen beantwortet. Grundlage hierfür bietet das Umweltverwaltungsgesetz und das Landesinformationsfreiheitsgesetz. Darüber hinaus werden Informationen zu förmlichen Genehmigungsverfahren im Staatsanzeiger und im Internet auf den Seiten des Regierungspräsidiums veröffentlicht.

Gemeinde: Im Amtsblatt findet eine sachliche ungeschönte und unemotionale Information statt. Die Gemeinde wird weiter bemüht sein, neue Informationen über das Amtsblatt zeitnah zu veröffentlichen.

Holcim: Die Informationen, die Holcim vermittelt, basieren auf Daten und Fakten. Holcim versucht diese, so verständlich wie möglich aufzubereiten – auch wenn das oft nicht einfach ist, weil es sich zumeist um technisch hochkomplexe Sachverhalte handelt.

RP: Informationen zu förmlichen Genehmigungsverfahren werden im Staatsanzeiger und im Internet auf den Seiten des Regierungspräsidiums veröffentlicht.
Darüber hinaus wurden vom Regierungspräsidium Tübingen Informationen zum durchgeführten Änderungsgenehmigungsverfahren auch in den Amtsblättern veröffentlicht, auf den Erörterungstermin hingewiesen und der Tenor der Genehmigungsentscheidung bekannt gemacht.

Gemeinde: Sofern die Gemeinde über neue Informationen verfügt, kann dies erfolgen. Die Gemeinde wird bei den zuständigen Genehmigungsbehörden gerne laufende Berichterstattung einfordern

LR: Bereits in dem vorgeschlagenen Planungsverfahren (Änderungsverfahren Regionalplan, LSG-Änderungs-verfahren) ist die Öffentlichkeit mit eingebunden worden. Für ein gegebenenfalls folgendes Genehmigungsverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben und für die Landkreisverwaltung selbstverständlich.

Gemeinde: Die Gemeinderäte beziehen in jeder Gemeinde-ratssitzung Stellung durch Wortbeiträge oder ihr Abstimmungsverhalten.

Gemeinde: Die von Holcim eingereichten Gutachten wurden von amtlich zugelassenen Gutachtern erstellt. Darüber hinaus werden diese Gutachten vom Landratsamt und dem Regierungspräsidium unter Hinzuziehung von Fachleuten eingehend geprüft. Die Gemeinde vertraut auf die Kompetenz der Genehmigungsbehörden und Fachleute.

Gemeinde: Aus dem Protokoll ist ersichtlich, dass es konkret um das Genehmigungsverfahren Ersatzbrennstoffe geht. Bevor der Antrag in öffentlicher Gemeinderatssitzung intensiv beraten wurde, wurden die Unterlagen vom Regierungspräsidium Tübingen geprüft und der Bürgermeisterin vom Fachreferat vorgestellt. Dabei hat die Bürgermeisterin die Gelegenheit sehr dezidiert genutzt, die Unterlagen und Angaben zu hinterfragen und mit der Fachbehörde zu diskutieren. Diese Möglichkeit wurde und wird bei umfangreichen Verfahren immer wieder genutzt.