Anmerkung: Diese Frage zielte auch darauf ab, die formalen Schritte bis zur tatsächlichen Erweiterung nochmals darzustellen.

Der Antrag für die Süderweiterung wurde im Juni 2018 von Holcim beim Landratsamt Balingen eingereicht.

Anmerkung: Insbesondere der zeitliche Ablauf von Erweiterung und Veränderung der Kulisse wurde hierbei angesprochen.

Der Abbau der Kulissen ist in der aktuellen Genehmigung enthalten.

Der nördliche Teil der Kulisse wird auf Wunsch der Standortgemeinde Dotternhausen bis Ende 2027 abgebaut sein. Nur dann kann bis 2029 der nördliche Bereich des Steinbruchs für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wenn die Süderweiterung genehmigt wird, kann der südliche Kulissenteil bis nach 2035 stehen bleiben. Sollte die Süderweiterung nicht kommen, wäre der Abbau der südlichen Kulisse deutlich früher notwendig.

Der Scopingtermin war bereits im Jahr 2013. Einen weiteren wird es nicht geben.

Einen Erörterungstermin wird es im Zuge des Genehmigungsverfahrens geben.

Der Plettenberg wird nicht komplett abgebaut. Er wird auch künftig für Natur- und Wanderfreunde begehbar sein. Es ist sinnvoll, Lagerstätten so gut wie möglich auszuschöpfen, um weitere Eingriffe in die Natur zu vermeiden. Jeder neue Aufschluss – völlig egal an welchem Ort – wäre weiter vom Zementwerk entfernt als der Plettenberg. Das würde deutlich mehr Verkehr bedeuten als bislang. Und die Gemeinde Dotternhausen hätte das Nachsehen – mit einem Zementwerk vor Ort, aber ohne große Einnahmen. Der Förderzins würde in eine andere Gemeinde fließen.

Die jetzige Umzäunung des Steinbruchs entspricht der Genehmigungsgrenze bis auf die Ostseite. Hier liegt die Grenze mit dem Abbau der Kulissen bis auf das Niveau von 940 mNN.

Der Einfachheit halber und um es anschaulicher zu machen, haben wir dies in die Karte eingezeichnet.
Siehe Karte.

Anmerkung: Hier sind die Ergebnisse der Gutachten zur Tier- und Pflanzenwelt gemeint.

Die dafür zuständigen Fachbehörden beim Landratsamt und Regierungspräsidien

AG.L.N.: Der Fachbeitrag Tiere und Pflanzen, der alle Untersuchungsergebnisse zur Tier- und Pflanzenwelt enthält, ist Bestandteil der Antragsunterlagen für die geplante Steinbrucherweiterung.

Die Antragsunterlagen werden der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt Zollernalbkreis) zur Prüfung übergeben. Das Landratsamt prüft die Unterlagen zum Einen selbst und reicht Teile der Unterlagen zusätzlich an andere Fachbehörden (z.B. Regierungspräsidium) zur Prüfung weiter.

Zudem werden die Antragsunterlagen im Rahmen eines solchen öffentlichen Verfahrens auch von den sogenannten Trägern öffentlicher Belange (z.B. Kommunen, Naturschutzverbände) geprüft.

Weitere Überprüfungen können sich je nach Verfahrensverlauf durch die Hinzuziehung weiterer Experten durch die Genehmigungsbehörde ergeben.

Letztlich kann bei Erteilung einer Genehmigung für die Erweiterung durch die Genehmigungsbehörde und bei Anfechtung dieser Genehmigung die nochmalige Überprüfung der Antragsunterlagen auch in einem Gerichtsverfahren erfolgen.

AG.L.N.: Der Mauersegler wurde bei der Bestandsaufnahme 2012 einmalig zur Zugzeit festgestellt und daher als Durchzügler eingestuft.

Im Norden ist der Plettenbergturm. Genauer gesagt wird im nördlichen Teil des aktiven Steinbruchs die östliche Kulissenöffnung zum Schafberg abgebaut werden.

Der Abbau der Kulissen ist in der aktuellen Genehmigung enthalten.

Der nördliche Teil der Kulisse wird auf Wunsch der Standortgemeinde Dotternhausen bis Ende 2027 abgebaut sein. Nur dann kann bis 2029 der nördliche Bereich des Steinbruchs für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wenn die Süderweiterung genehmigt wird, kann der südliche Kulissenteil bis nach 2035 stehen bleiben. Sollte die Süderweiterung nicht kommen, wäre der Abbau der südlichen Kulisse deutlich früher notwendig.

Die detaillierte Abbauplanung ist den Antragsunterlagen zur Süderweiterung zu entnehmen.

Nein – zumindest nicht bei Holcim.

Es wird an verschiedenen Stellen gleichzeitig abgebaut, da die Materialqualität sehr unterschiedlich ist.

Die abzubauenden Kulissen zeigen Richtung Schafberg – nicht Richtung Hausen.

In der Gesamtkulisse steckt ein Rohstoffvorrat von 7 Millionen Tonnen, mit denen das Zementwerk 7 Jahre produzieren kann. Darauf können wir nicht verzichten. Aus Sicht von Holcim bräuchte es eine alternative Fläche auf dem Plettenberg – die steht nicht zur Verfügung.

Anmerkung: Hier ging es auch darum, den Ablauf der Rekultivierung nochmals darzustellen.

AG.L.N.: Nein, weil die Rekultivierung erst dann erfolgen kann, wenn die Reserven im jeweiligen Abbaubereich abgebaut sind. Die Geschwindigkeit wird von der Baukonjunktur beeinflußt. Grundsätzlich werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Rekultivierung so früh wie möglich durchgeführt. Die Rekultivierung erfolgt aber erst dann, wenn die entsprechenden Flächen abgebaut und eine Behinderung des Betriebsablaufs nicht mehr zu erwarten ist.

Durch die geplante Abbauführung ist eine schrittweise Rekultivierung des Steinbruch-geländes möglich. So werden in den ersten 5 Jahren im Bereich der Erweiterung ca. 2,32 ha neu in Anspruch genommen und gleichzeitig im bestehenden Steinbruch ca. 2,32 ha rekultiviert. Im Zweiten Abbauabschnitt (Dauer: 12 Jahre) werden ca. 3,3 ha in Anspruch genommen und ca. 7,45 ha rekultiviert. Ziel ist dabei u. A. bis 2027 der vollständige Abbau des nordöstlichen Teils der genehmigten Fläche (inklusive der Kulisse in diesem Bereich) mit anschließender Rekultivierung. Der insgesamt ca. 18,5 ha große Bereich soll dann nach der Rekultivierung ca. 2029 wieder an die Öffentlichkeit zurückgegeben und zugänglich gemacht werden.

Nach Beendigung des Abbaus 2041 ist die Endrekultivierung bis 2046 geplant.

Nein. Mit dem Abbau der Kulisse im nördlichen Teil des aktiven Steinbruchs (parallel zum Schafberg) soll ab 2019 begonnen werden.

Um eine homogene Rohmaterialqualität zu erreichen, muss in allen Bereichen des Steinbruchs abgebaut werden. Der Abbau erfolgt durch Sprengung – in allen Bereichen.

Anmerkung: Hier ging es um die Frage, ob mit ortsüblichen Pflanzen rekultiviert wird.

AG.L.N.: Die Rekultivierung lehnt sich an die genehmigte Planung von 1977 an, differenziert und modifiziert diese jedoch. Die Anlage der geplanten Rekultivierungsbiotope wie Wacholderheiden, Felsen und Blockwälder orientiert sich an den entsprechenden Biotopen des Plettenbergs. Entsprechend werden z.B. bei den Waldpflanzungen und bei der Ansaat im Bereich der Wacholderheiden ausschließlich am Plettenberg bereits vorhandene Pflanzenarten verwendet. Zudem wird durch die verschiedenen Rekultivierungsmethoden wie z.B. Soden- und Mähgutübertragung und Ansaat von im Umfeld des Steinbruchs gesammelten Samen die direkte Übertragung der typischen Pflanzenarten des Plettenbergs gewährleistet. Darüber hinaus wird durch die Rekultivierung ein schrittweises Einwandern von an die Standortsbedingungen angepassten Pflanzen- und Tierarten aus dem Umfeld in die Rekultivierungsflächen ermöglicht. Zentral ist hierbei gerade die sofortige Einbeziehung der Wacholderheidenrekultivierung in die Schafbeweidung der Hochfläche, so dass über Klauen, Kot und Fell weitere typische Arten dr Wacholderheide eingetragen werden können.

Grundsätzlich ja. Aber die Beteiligung der LUBW liegt im Entscheidungsbereich der Fachbehörden.

Nein, das Brechergebäude bleibt mit samt der Seilbahn Bergstation an derselben Stelle.

AG.L.N.: Der Ausgleich für den Eingriff in der Erweiterungsfläche erfolgt, wie bei Steinbrüchen üblich, durch eine entsprechende Rekultivierung der Eingriffsfläche. Im Falle der Süderweiterung ist eine naturschutzorientierte Rekultivierung der Erweiterungsfläche geplant, mit der Anlage großflächiger Wacholderheiden und Magerrasen, Felsbereichen, Einzelbäumen und weiterer naturschutzrelevanter Strukturelemente (z.B. Dornbüsche, Totholz- und Steinhaufen).

Nach der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach der Ökokonto-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verbleibt ein Defizit, das dann über das Ökokonto der Fa. Holcim ausgeglichen werden kann.

Anmerkung: Es gab unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Heidelerche durch den Abbau gestört wird oder nicht.

AG.L.N.: Konkrete Untersuchungen zum Wohlfühlverhalten der Heidelerche gibt es weder auf dem Plettenberg noch von anderen Lebensräumen. Aufgrund der Tatsache, dass die Heidelerche von 2012 bis 2016 nicht auf dem Plettenberg gebrütet hat und erst wieder 2017 (ein Brutpaar) und 2018 (zwei Brutpaare) festgestellt wurde, ist davon auszugehen, dass die Heidelerche mit dem auf dem Plettenberg vorhandenen Lebensraum aktuell gut zurecht kommt.

Anmerkung: Es sollte dargestellt werden, wie die Rekultivierungsmaßnahmen auf der Dormettinger Gemarkung stattfanden.
Der ehemalige Schieferbruch – da wo sich heute das SchieferErlebnis befindet – war vorgesehen für eine komplette Auffüllung mit anschließender landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Rekultivierungsplanung wurde auf Wunsch der Gemeinde geändert. Das SchieferErlebnis ist ein gemeinsames Projekt der Gemeinde Dormettingen und von Holcim.

Der Abbau der Kulissen ist in der aktuellen Genehmigung enthalten.

Der nördliche Teil der Kulisse wird auf Wunsch der Standortgemeinde Dotternhausen bis Ende 2027 abgebaut sein. Nur dann kann bis 2029 der nördliche Bereich des Steinbruchs für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wenn die Süderweiterung genehmigt wird, kann der südliche Kulissenteil bis nach 2035 stehen bleiben. Sollte die Süderweiterung nicht kommen, wäre der Abbau der südlichen Kulisse deutlich früher notwendig.

siehe Karte. Die Fläche wurde ausgesteckt.

AG.L.N.: Auf dem Plettenberg wird die Heidelerche durch ein umfangreiches Konzept aus Vermeidungsmaßnahmen, Pflegemaßnahmen, Lebensraumherstellung und -optimierung geschützt:

  • Freiräumen der Abbaubereich außerhalb der Brutzeit
  • Schonung von Brutflächen bis 2024
  • Gestaltung der Rekultivierungsflächen mit speziell auf die Ansprüche der Heidelerche abgestimmten Habitatelementen
  • Festlegung von Pflegemaßnahmen.

Anmerkung: Es soll das gesamte System von Ökopunkten dargestellt werden.

AG.L.N.: Ökopunkte ergeben sich aus der Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen. Dies sind Maßnahmen, die zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung von Flächen führen und dann zur Kompensation von Eingriffen wie z.B. der Süderweiterung verwendet werden können. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen richtet sich nach der Ökokonto-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Der Antragssteller plant die Maßnahmen, lässt die Fläche vorher nach Ökokontoverordnung bewerten, bewertet die Aufwertung durch die Maßnahme und reicht die Maßnahmenplanung nebst allen notwendigen Angaben über das Ökokontoportal des Landes Baden-Württemberg zur Genehmigung beim Landratsamt ein. Nach Genehmigung durch das Landratsamt und nach der Durchführung der Maßnahme werden die hierdurch erreichten Ökopunkte dem Ökokonto des Antragstellers gutgeschrieben und im Ökokonto-Kataster des Landratsamtes erfasst. Aufsichtsbehörde ist das zuständige Landratsamt.

AG.L.N.: Ja. Die Kompensation des Eingriffs durch die geplante Erweiterung erfolgt schrittweise (vg. Antwort zu Frage 101). Zunächst wird der Eingriff durch eine naturschutz-orientierte Rekultivierung des Steinbruchs auf der Fläche direkt ausgeglichen. Das danach noch verbleibende Defizit kann dann über das Ökokonto der Fa. Holcim ausgeglichen werden

AG.L.N.: Die Anzahl der Vogelarten ist in folgender Tabelle dargestellt.

Vogelarten

AG.L.N.: Die gewünschten Informationen sind aus der Tabelle ersichtlich. Die Einstufungen Durchzügler, Nahrungsgast, Brutvogel richten sich nach dem Standardwerk von Südeck et. al. 2005

AG.L.N.: Die Rote Liste Baden-Württemberg wird von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg erstellt und publiziert. Die dort festgelegten Einstufungen wurden übernommen. Veränderungen wurden nicht vorgenommen. Die Einstufungen sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen.

Ergänzend noch ein Hinweis: Die Arten der Vorwarnliste gehören nicht zur eigentlichen Roten Liste.

AG.L.N.: Bei entsprechender Wetterlage und Nahrungsverfügbarkeit sowie speziellen Einflüssen (z.B. Brutverlust) ist bei allen Arten eine Zweitbrut möglich.