Die Messungen werden von einem zugelassenen, unabhängigen und akkreditierten Messinstitut durchgeführt.

Die Messungen müssen bei Prozessbedingungen durchgeführt werden, bei denen im Normalbetrieb die höchsten Emissionen zu erwarten sind. Der Messplan muss vorab mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abgesprochen werden. Die entsprechenden Prozessparameter werden durch das Messinstitut während der Messungen vor Ort überprüft und im Messbericht festgehalten.

Alle Emissionen, die kontinuierlich gemessen werden können, werden auch kontinuierlich gemessen: Staub, NOx, SO2, Hg, Cges, HCl, CO2,
CO, NH3.

Alle diese Emissionswerte werden als Minutenwerte aufgezeichnet, gespeichert und im zentralen Leitstand durch die Produktion überwacht. Die Emissionswerte aus den kontinuierlichen wie auch aus Einzelmessungen werden jährlich in einem Bericht an die zuständigen Behörden gemeldet.

Die Emissionsmessgeräte werden durch Eigen- und Fremdpersonal regelmäßig gewartet und jährlich durch ein zugelassenes Institut auf ihre Funktionsfähigkeit und Genauigkeit überprüft. Die Prüfberichte werden ebenfalls von der Behörde kontrolliert.

Die Emissionen, die nicht kontinuierlich gemessen werden können – das sind Spurenelemente, Schwermetalle und Organische Verbindungen – werden von einem unabhängigen Messinstitut nach den gesetzlich vorgegebenen Vorschriften gemessen. Dies erfolgt als wiederkehrende Einzelmessungen an drei aufeinander folgenden Tagen im Betrieb mit den höchsten Emissionen. Diese Stoffe sind so fein, dass sie mangels geeigneter Messtechnik von Holcim nicht kontinuierlich gemessen werden können, sondern nur von einem speziellen Institut. Diese Vorschriften sind gesetzlich geregelt (z.B. 17.BImSchV) und gelten auch für andere Industriezweige wie z.B. Müllverbrennungsanlagen.

Diese Daten finden Sie auf unserer Internet-Seite unter https://www.holcim.de

Wichtig: Diese Zahlen sind in Relation zu den Grenzwerten zu betrachten. Die Emissionsgrenzwerte für jede Anlage an einem Standort werden durch den Gesetzgeber so festgelegt, dass eine Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt auch in Summe aller Emissionen ausgeschlossen ist. Dies bedeutet, selbst, wenn wir bei allen unseren Anlagen die Grenzwerte voll ausschöpfen würden und dies an 365 Tagen und 24 h, käme es nicht zu einer Gefährdung. Wir liegen in allen Bereichen und bei allen Anlagen deutlich darunter, so dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Quecksilber wird bei uns kontinuierlich gemessen. Alle anderen Schwermetallemissionen werden über jährliche Einzelmessungen erfasst, da es hierfür keine kontinuierlich messenden Messgeräte gibt, die bei uns eingesetzt werden können (siehe auch Antwort auf Frage 4).

Was man in der Abgasfahne des Schornsteins sehen kann ist Wasserdampf. Dieser ist je nach Außenlufttemperatur, Wetterbedingungen und Lichteinstrahlung sichtbar und unterschiedlich in der Farbwahrnehmung. Eine Wasserdampffahne ist neben den Schornsteinen auch beim Kühlturm zu sehen. Was man sehen kann ist der Wasserdampf. Dabei spielt das Wetter eine starke Rolle. Faktoren, die die Sichtbarkeit fördern sind: kalte Umgebungsluft; feuchte Umgebungsluft; hohe Feuchtigkeit im Abgas.

Holcim: Ja. Holcim hat in Dotternhausen die modernsten Filter eingesetzt. Diese werden regelmässig überwacht und instand gehalten. Holcim hat für Dotternhausen – nach eingehender Analyse – mit der SNCR-Technik die für diesen Standort am besten passende Technologie im Einsatz. Das zeigen auch die niedrigen Emissionswerte, die die gesetzlich geforderten Grenzwerte unterschreiten.
Der Einsatz einer SCR würde in Dotternhausen zu einer erheblichen Mehrbelastung von über 7.500 t Schadstoffen pro Jahr führen. Dies wurde im Genehmigungsverfahren offen gelegt und in der Erörterung behandelt.

Information des Regierungspräsidiums:
Das Immissionsschutzrecht ist Technik offen. Der Stand der Technik wird definiert über die Festsetzung von Emissionsgrenzwerten. Wie diese erreicht werden, d.h. welche Technik konkret angewandt wird, wird nicht geregelt.

Die Grenzwerte für die Anlagen zur Zementklinkerherstellung werden vom Regierungspräsidium Tübingen als der zuständigen Behörde auf Basis gesetzlicher Vorgaben festgelegt. Diese Vorgaben wurden vom Gesetzgeber so gewählt, dass keine nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind. Für die Überwachung der Anlage zur Zementklinkerherstellung ist ebenfalls das RP Tübingen zuständig. Für die Genehmigung und Überwachung der Produktion von gebranntem Ölschiefer ist das Regierungspräsidium Freiburg zuständig.

Die Einhaltung der Grenzwerte wird mit einer Kombination verschiedener Maßnahmen erreicht. Der Maßnahmenkatalog reicht von einem Qualitätsmanagement der Einsatzstoffe, über Prozessüberwachung
und -steuerung, über Wartung und Instandhaltung der Anlage bis hin zu einer effizienten Abgasreinigung und regelmäßigen Kontrollmessungen. Regelmäßige Wartung und unabhängige Kontrolle der Messeinrichtungen nach definierten Grundsätzen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen, die die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen. Grenzwertüberschreitungen sind durch die kontinuierliche Überwachung ohne Verzögerung erkennbar.

Die Meldung von Überschreitungen an die zuständige Behörde ist eine der Betreiberpflichten. Da die Messberichte der zuständigen Behörde stets zur Prüfung vorgelegt werden müssen, kann hier auch überprüft werden, ob diese Betreiberpflicht erfüllt wurde oder nicht.

Bei Überschreitungen von Grenzwerten, die zu Auswirkungen auf die Bevölkerung führen können, wird die Öffentlichkeit informiert.

Holcim hat ausschließlich für rohstoff- bzw. rohmaterialbedingte Emissionen Ausnahmegenehmigungen beantragt. Rohmaterialbedingte Emissionen sind Emissionen, die aus dem eingesetzten Rohmaterial wie Kalkstein und Ton kommen, und nichts mit den Brennstoffen oder der Verbrennung zu tun haben. Dies sind im Zementwerk Dotternhausen Ausnahmen für die Emissionsgrenzwerte von Kohlenmonoxid, organische Kohlenstoffverbindungen und Ammoniak im Direktbetrieb (max. 438 h/a ab 01.01.2019)

Ersatzbrennstoffe im Zementwerk Dotternhausen:
ausgewählte Abfälle, Industrie-, Gewerbe- und Reststoff-Fraktionen. Diese müssen geeignet sein, die Prozessbedingungen im Zementprozess stabil zu halten, um ein hochwertiges Produkt mit gleichmäßiger Qualität sicherzustellen. Es kommen nur Stoffe in Frage, die eine bestimmte chemische und physikalische Zusammensetzung aufweisen und keinen negativen Einfluss auf Klinkerbrennprozess, die Produktqualität und die Umwelt haben.
Bestimmte Inhaltsstoffe sind über maximal zulässige Grenzwerte seitens des Regierungspräsidium limitiert und werden regelmäßig kontrolliert. Sie unterliegen definierten Qualitätsanforderungen und besitzen definierte Eigenschaften bzgl. Struktur (Größe, Körnung, Schüttgewicht), Heizwert, Zusammensetzung und Inhaltsstoffen. Die Qualitätsanforderungen und Eigenschaften werden beim Aufbereiter und im Zementwerk über Eingangskontrollen und regelmäßige Materialanalysen überwacht.

In Dotternhausen werden nur ausgewählte, aufbereitete und kontrollierte Abfallstoffe wie Dachpappe, Reifenschnitzel, Papierfaserfangstoffe, Kunststoffe, Bearbeitungsöl oder getrockneter Klärschlamm bei der Herstellung von Zementklinker als Ersatz für den Regelbrennstoff Kohle verwendet. Dabei ist entscheidend, dass die verwendeten Ersatzbrennstoffe weder die Emissionen erhöhen noch das Produkt Klinker negativ beeinflussen. In Zukunft soll die Kohle weiter Schritt für Schritt durch diese alternativen Brennstoffe ersetzt werden. Mit dieser Entsorgungslösung leistet Holcim einen wichtigen Beitrag zur ökologisch und ökonomisch sinnvollen und rückstandslosen Verwertung geeigneter Abfallstoffe. So werden Wertstoffkreisläufe geschlossen, natürliche Ressourcen geschont und CO2-Emissionen gesenkt.

Von Lieferanten, die wir kennen. Einer unserer Hauptlieferanten stammt aus unserer Region. Es ist die Firma Korn aus Albstadt, von der wir beispielsweise zerkleinerte Altreifen und Kunststoffe beziehen. Den Klärschlamm haben wir von verschiedenen Gemeinden und Trocknungsanlagen aus Baden-Württemberg. Papierfaserfangstoffe ebenfalls von einer Papierfabrik in Baden-Württemberg.

Bei Holcim werden Ersatzbrennstoffe im Klinkerbrennprozess zur Erzeugung der zur Klinkerproduktion notwendigen Prozesstemperaturen verwendet. Der Klinkerbrennprozess muss stabil und gleichmässig gefahren werden, um die Produktqualität sicher zu stellen. Damit erfolgt der Einsatz von Ersatzbrennstoffen immer unter eindeutigen Prozessbedingungen und mit echtem Nutzen. Sowohl energetisch als auch stofflich. Dabei sind die Prozessparameter im Klinkerbrennprozess (2000 °C in der Hauptflamme, 1000 °C im Calcinator mit 6 sec Verweilzeit) deutlich besser als in der Müllverbrennung (850 °C und 2 sec Verweilzeit) und der Abfalleinsatz erfolgt damit im Klinkerbrennprozess sicherer und kontrollierter.

Im Vergleich zur MVA werden im Klinkerbrennprozess werden zusätzlich natürliche Ressourcen geschont, CO2 vermieden und eine wichtige Aufgabe im Sinne der Kreislaufwirtschaft für unsere menschliche Gesellschaft verantwortungsvoll wahrgenommen.

In der Müllverbrennung, geht es letztendlich nur um die Beseitigung unserer Abfälle. Für brennstoffbedingte Emissionen sind die Anforderungen von Müllverbrennungs-anlagen und Zementwerken gleich. Zementwerke haben zusätzlich rohmaterial-bedingte Emissionen aus den eingesetzten Rohstoffen wie Kalkstein und Ton (und damit unabhängig von den Brennstoffen), die es bei Müllverbrennungsanlagen ja nicht gibt. Denn Müllverbrennungsanlagen setzen keine Rohstoffe zur Stoffproduktion, sondern nur Abfälle als Brennstoffe zur Beseitigung ein.

Nur für die rohstoffbedingten Emissionen können Zementwerke Ausnahmen erhalten.
Durch den Einsatz von Abfällen haben Zementwerke wesentlich umfangreichere und schärfere Grenzwerte einzuhalten, als dies ohne Abfalleinsatz bei rein fossilen Brennstoffen der Fall wäre. Damit unterstützt ein Zementwerk durch den Abfalleinsatz nicht nur die Kreislaufwirtschaft aktiv, sondern hat auch deutlich geringere Emissionen und damit weniger Umweltbelastung.

Information bifa-Institut, Augsburg: Unterschiede zwischen dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen zur Energiegewinnung im Zementwerk und der thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen („Müll“) in Hausmüll-verbrennungsanlagen liegen einerseits im Zweck der Anlage, der die Mindestanforderungen an die Verbrennung bestimmt (bei der Zementherstellung deutlich höhere Temperaturen und Verweilzeiten) und andererseits in der Art des Brennstoffs. Bei den in Zementwerken eingesetzten Ersatzbrennstoffen handelt es sich um qualitätsgesicherte Produkte der Aufbereitung energiereicher Abfälle mit eng gesetzten Höchstgehalten an Schadstoffen und geringen Schwankungen in Feuchte und Heizwert. Bei unsortierten Abfällen („Müll“) schwanken die Zusammensetzung und die verbrennungstechnischen Eigenschaften sehr stark.