Einleitung

Die Langversion führt die Fragen und Antworten in der numerischen Reihenfolge auf und enthält am Ende noch zwei Zusatzfragen, die in der 2. Dialogveranstaltung gestellt wurden, ferner im Anhang die PPP von adribo betreffend Frage 59 und die PPP des Landratsamtes betreffend Frage 65.

Fragen und Antworten

Holcim: Der „Lärm“ entsteht nicht beim Ausklopfen der Loren. Er entsteht in der Talstation, wenn die leeren Loren schließen. Dabei schlagen beide Hälften metallisch aufeinander. Die Lärmgrenzwerte der BImSch werden eingehalten. Nichtsdestotrotz ist es uns natürlich ein Anliegen dem Thema nachzugehen – wir prüfen, ob diese Schlaggeräusche minimiert werden können. Die Arbeitszeiten ergeben sich aus notwendiger Betriebszeit zur Materialversorgung des Werkes, sowie gesteigerter

Wartungs- und Inspektionszeit und sind somit leider nicht weiter zu reduzieren. Dafür bitten wir um Verständnis.

RP: Bislang ging beim Regierungspräsidium Tübingen eine Geruchsbeschwerde im Oktober 2016 ein. Um zu ermitteln, woher die Geruchsbelastung stammt, wurde dem Beschwerdeführer ein Vordruck ausgehändigt, mit der Bitte, Zeitpunkt, Dauer und Art des Geruchs zu erfassen. Dies ermöglicht es der Behörde in der Regel, unter Berücksichtigung der in den jeweiligen Zeiträumen vorherrschenden Wetterlage und Windrichtung, den Kreis der in Frage kommenden Verursacher zu bestimmen und ggf. Abhilfemaßnahmen in die Wege zu leiten. Bei der Beschwerde vom Oktober 2016 war eine Zuordnung zum Zementwerk nicht möglich. Es gingen keine weiteren Beschwerden ein und auch der Beschwerdeführer hat keine weiteren Informationen gegeben.

LR: Die beiden Abbaubereiche Kalksteinbruch Plettenberg und Ölschieferabbau Ostfeld müssen auch in Bezug auf den Hochwasserschutz getrennt betrachtet werden. Der Plettenberg entwässert in das Einzugsgebiet der Schlichem. Für die gedrosselte Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Steinbruch Plettenberg in den Waldhausbach besteht derzeit eine wasserrechtliche Erlaubnis. Bei der Erstellung des Entwässerungskonzepts für den Plettenberg wurde auch der Hochwasserschutz berücksichtigt. Die Einleitung wurde zudem im Rahmen der Flussgebietsuntersuchung Schlichem mit betrachtet und untersucht.
Ein Teilbereich des Ölschieberabbaus Ostfeld wird stromabwärts in die Schlichem entwässert. Aufgrund dieser Lage wird die Einleitung auf die Hochwassersituation der Gemeinden auf der Ostseite des Plettenberg keinen Einfluss haben.

Holcim: Holcim hat sichergestellt, dass die Wasserrückhaltung auf dem Plettenberg funktioniert. Die beiden Wasserrückhaltebecken im Kalksteinbruch auf dem Plettenberg haben sich bewährt. Sie sind in ihrer Dimension so ausgelegt, dass sie einem „hundertjährigen Hochwasser“ standhalten würden – beim letzten extremen Starkregen im Juli 2015 haben sie ihren Zweck voll erfüllt. Selbst wenn sie überlaufen würden, würde zuerst die Sole des Steinbruchs überflutet, bevor etwas über die Ostkante überlaufen würde. Die Ostkante des Steinbruchs liegt einige Meter höher.

RP: Für die Zementklinkerproduktion (Drehrohrofen) ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.
Für die Genehmigung und Überwachung des Steinbruchbetriebs auf dem Plettenberg ist das Landratsamt Zollernalbkreis zuständige Behörde.
Für die Ölschieferverbrennung ist das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zuständige Behörde.

Die Überwachung durch das Regierungspräsidium Tübingen stützt sich einerseits auf kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen. Dies sind z. B. Gesamtstaub, Stickstoffoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Quecksilber, Organische Verbindungen (angegeben als Gesamtkohlenstoff) und gasförmige anorganische Chlorverbindungen. Weiter Luftschadstoffe werden durch regelmäßige Einzelmessungen überwacht.
Die Mess- und Auswerteeinrichtungen für die kontinuierlichen Emissionsmessungen müssen bundeseinheitlich vorgegebenen Standards entsprechen und regelmäßig geprüft und kalibriert werden.
Die Einzelmessungen dürfen nur von bekanntgegebenen Stellen nach § 29 b Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt werden.

Durch die aktuelle Änderungsgenehmigung für die Zementklinkerproduktion wurde die Firma Holcim verpflichtet, ein Bodenmonitoring durchzuführen, um feststellen zu können, ob und ggf. in welchem Umfang sich in der Umgebung des Werkes Schadstoffe auf dem Boden ablagern. Momentan wird das Monitoringkonzept erarbeitet und zwischen den Fachleuten und den Behörden abgestimmt. Dies ist besonders anspruchsvoll, da aus vielerlei Quellen (z. B. Verkehr, andere Industrie- und Gewerbebetriebe, Heizungsanlagen oder Einzelfeuerungen privater Haushalte) Schadstoffe freigesetzt werden und auf den Boden gelangen.

Für Baden-Württemberg liegen zwei großflächige Untersuchungen vor, in denen die natürlichen (geogenen) Grundgehalte von Schwermetallen und Arsen in Böden und Ausgangsgesteinen von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW, früher LfU) und dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) eingehend untersucht und die Ergebnisse in folgenden Schriften veröffentlicht:

Aus den Untersuchungen des LGRB / der LUBW in Baden-Württemberg ergeben sich für die Schwermetalle sowie für Arsen innerhalb der geologischen Schicht des Unterjura gesteinsbedingt (= geogen) von Natur aus erhöhte Grundgehalte.
Um auf diese Sachverhalte hinzuweisen, wurden vom Regierungspräsidium Tübingen auch eine Pressemitteilung herausgegeben
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=790.

Bifa: Zur Messung der Emissionen in die Luft sind gemäß den Vorgaben der 17. BImSchV bzw. der TA Luft (Technische Anleitung Luft) bestimmte Schadstoffe kontinuierlich oder in Einzelmessungen zu kontrollieren. Die kontinuierlichen Messungen erfolgen mit dafür zugelassenen Geräten, die von unabhängigen und zugelassenen Prüfinstitutionen regelmäßig überprüft werden. Die Messergebnisse werden in einem als „Messwertrechner“ zugelassenen Computersystem zu Halbstunden- und Tagesmittelwerten zusammengefasst. Grenzwertüberschreitungen muss der Anlagenbetreiber unmittelbar der Aufsichtsbehörde melden, die ggf. geeignete Maßnahmen anordnet. Ansonsten erfolgt die Übermittlung der Messergebnisse periodisch. Die Behörde hat die Ergebnisse zu prüfen. Sie hat das Recht, ohne Voranmeldung Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Einzelmessungen der Schadstoffe, die nicht kontinuierlich gemessen werden, müssen von zugelassenen und unabhängigen Stellen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Messungen sind ebenfalls der zuständigen Behörde zu melden.
Die Unabhängigkeit der Kontrollen ist einerseits durch gesetzliche Vorgaben zur Messtechnik (TA-Luft) sowie durch die Wahl einer zugelassenen Stelle nach BImSchG gegeben.

Kontrolle des Bodens: Mit Nr. 2.3.1 der Genehmigung wird die Fa. Holcim verpflichtet, in Absprache und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Zollernalbkreis und dem RP Tübingen ein System von Bodenbeobachtungsflächen in Hauptwindrichtung von einem fachkundigen Büro erarbeiten zu lassen. Ziel ist es, mögliche Schadstoffanreicherungen im Boden infolge einer Ablagerung aus der Luft zu erkennen und die weitere Entwicklung zu verfolgen. Neben Messpunkten in Lee bezüglich der Hauptwindrichtung sollte der Messplan auch Messpunkte auf der Luv-Seite enthalten.

Grundsätzlich wären auch Messprogramme zur Überwachung der Umgebungsluft denkbar. Um eine Zuordnung der Immissionen zu bestimmten Einzelquellen zu ermöglichen, wäre den Erfahrungen des bifa Umweltinstituts zufolge ein umfassendes Messnetz erforderlich und müssten Daten in hoher zeitlicher Auflösung ermittelt werden. Derartige Messnetze sind sehr aufwendig im Betrieb. Der Betrieb umfassender Luftqualitätsmessnetze ist im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsprojekte darstellbar, nicht aber zur Anlagenüberwachung geeignet.

Die Nachhaltigkeit ist in der Firmenphilosophie fest verankert. Das Zementwerk Dotternhausen gilt in vielen Bereichen als Vorzeigebeispiel: Sei es was das Engagement für Umwelt und Gesellschaft als auch die Zementproduktion betrifft. Grundsätzlich gilt: Nur wenn Umweltschutz, soziale Verantwortung und wirtschaftliches Denken im Einklang stehen, ist ein umfassender und langfristiger Erfolg möglich.

Die Holcim (Süddeutschland) GmbH ist sehr stolz darauf dass Dotternhausen innerhalb des weltweiten Vergleichs der Umweltleistungen aller Holcim Zementwerke seit über zehn Jahren in Folge den ersten Platz einnimmt. Dies gelingt nur, durch strategisches Manage-ment, dazu gehört die ständige Optimierung der Anlagen und die Verbesserung der Prozesse.
Das gesellschaftliche und soziale Engagement von Holcim ist in der Region traditionell verwurzelt. Es reicht von Projekten mit der Lebenshilfe Zollernalb, über Schulkooperationen mit den Schulen in Dotternhausen und Schömberg bis hin zur Unterstützung zahlreicher Vereine. Die Verbundenheit mit Heimat und Kultur zeigen auch das Werkforum mit seinen kostenlosen kulturellen Veranstaltungen und das Fossilienmuseum, das seit 1989 jährlich rund 20 000 Besucher aus aller Welt nach Dotternhausen bringt. Das SchieferErlebnis, ein gemeinsames Projekt von Holcim und der Gemeinde Dormettingen ist Beleg dafür, wie Rekultivierung aussehen kann – Hand in Hand gestaltet entsprechend den Wünschen der wichtigsten Anspruchsgruppen.

Holcim: Da die Rohstoffgewinnung die Grundlage unseres Wirtschaftens bildet, spielen Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte innerhalb unseres Unternehmens eine zentrale Rolle. Es gehört zu den grundlegenden Anliegen von Holcim, Umweltschutz, soziale Verantwortung und wirtschaftlichen Erfolg miteinander in Einklang zu bringen.

Die Rekultivierung folgt dem Abbau. Sprich: Nur dort, wo vollständig abgebaut worden ist, kann rekultiviert werden. Das Rekultivierungskonzept orientiert sich dabei am genehmigten Rekultivierungsplan, detailliert diesen jedoch auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse. Ziel der Planung ist eine landschaftsgerechte Gestaltung der Flächen und eine möglichst hohe naturschutzfachliche Wertigkeit. Holcim rekultiviert so, wie es der Naturschutz, die Bürger und die Genehmigungsbehörde entscheiden – wir führen die Gespräche, versuchen Interessen zusammenzuführen und orientieren uns an diesen Vorgaben.

Aktive Steinbrüche sind genauso wie ehemalige Abbaustätten wichtige Lebensräume für zahlreiche bedrohte und stark im Rückgang befindliche Tier- und Pflanzenarten. Vor allem die hohe Dichte unterschiedlicher Teillebensräume, die besonders große Artenvielfalt, das Vorhandensein von Magerstandorten, die hohe Dynamik und das geringe Störungspotenzial macht Steinbrüche zu bedeutenden Rückzugsräumen für viele seltene Tierarten.
Mit einer Workshopgruppe, die aus Vertretern zahlreicher Anspruchsgruppen besteht – wie beispielsweise Vertreter des Landratsamtes (Naturschutz, Wasser, Forst), des Regierungspräsidiums, der Plettenberggemeinden, Vertretern des Naturschutzes, des Albvereins, werden die Maßnahmen diskutiert und Ideen aufgenommen.

RP: Die Emissionsgrenzwerte für Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen, in denen Abfall als Ersatzbrennstoff mitverbrannt wird, sind ebenso wie die Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen und anderen Abfallmitverbrennungsanlagen in einer Bundesverordnung festgelegt (17. BImSchV). Diese Verordnung sieht auch Ausnahmeregelungen für bestimmte Luftschadstoffe vor, die durch die Zusammensetzung des eingesetzten Rohmaterials (z. B. Kalkgestein) bedingt sind.
Aus dem mitverbrannten Abfall herrührende Emissionen können nicht zur Begründung einer Ausnahme von den Grenzwerten der 17. BImSchV herangezogen werden.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sieht vor, dass Abfälle – wenn irgend möglich – vorrangig wieder im Produktionskreislauf eingesetzt werden. Bei der Zementklinkerproduktion werden Regelbrennstoffe (Kohle) durch konfektionierte (aufbereitete) Abfälle ersetzt. Dadurch werden fossile Brennstoffe und die ansonsten beim Einsatz der fossilen Brennstoffe frei werdenden Emissionen „eingespart“.

Für den Einsatz als Ersatzbrennstoff (zur Substitution von i. d. R. fossilen – Regelbrennstoffen) sind bei der Zementklinkerproduktion in Dotternhausen aktuell zugelassen:

  • EBS Kunststoff
  • Tiermehl/-fett
  • Trockenklärschlamm (TKS)
  • Heizwertreiche Flugasche
  • Ölemulsion / Bearbeitungsöle
  • Altreifen und Gummiabfälle
  • Papierfaserfangstoffe und Deinking
  • bituminöse Dachpappen
  • Biomasse (ASN-Nr. 07 05 99).

Bifa: Grundsätzlich sind die Anforderungen an die Emissionen bei der Mitverbrennung nicht niedriger als in regulären Müllverbrennungsanlagen. In 3 Punkten unterscheiden sie sich, nämlich beim Tages- und Jahresmittelwert der Emissionen von Stick(stoff-)oxiden (NOx), bei den Emissionen von Ammoniak (NH3) und bei den Staubemissionen. Grund für die Unterschiede sind die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, die es bei Zementwerken trotz hoher Abreinigungsgrade nicht ermöglichen, gleich niedrige Werte zuverlässig einzuhalten. Die gesetzlichen Standards sowohl für Müllverbrennungsanlagen als auch für Abfallmitverbrennungsanlagen sind in der 17. BImSchV verbindlich geregelt. Sie wurden so festgelegt dass die Schutzziele (vor allem Schutz der Gesundheit von Mensch und Umwelt) erreicht werden können, ohne den Gesichtspunkt der technischen Machbarkeit zu vernachlässigen.

Die ungünstigeren Ausgangsbedingungen der Abgasreinigung sind bei den Stickoxiden begründet in den sehr hohen Temperaturen zur Klinkerherstellung, die über den Hauptbrenner erreicht werden müssen. Hohe Flammentemperaturen führen brennstoffunabhängig zu hohen NOx-Konzentrationen. Bei Zementwerken ohne Minderungsmaßnahmen liegen diese im Bereich bis zu rund 2000 mg/m³. Bei Abfallverbrennungsanlagen sind die NOx-Ausgangskonzentrationen mit 400 – 600 mg/m³ wesentlich niedriger.

Dem trägt der Gesetzgeber insofern Rechnung, dass der Tagesmittelwert für Zementwerke bei der Verbrennung von Abfällen bei diesem Schadstoff auf 200 mg/m³ festgelegt wurde, Müllverbrennungsanlagen im Jahresmittel aber mit 100 mg/m³ (Tagesmittel 150 mg/m³) einen niedrigeren Wert einhalten müssen.

Dass die bei Zementwerken zulässigen Ammoniak-Konzentrationen höher sind als in Abfallverbrennungsanlagen hängt einerseits damit zusammen, dass zur Abreinigung der Stickoxide ein höherer Abscheidegrad bei der Entstickung erforderlich ist. Das bedingt einen höheren „Schlupf“ des Reduktionsmittels Ammoniak. Andererseits haben Zementwerke über den Rohstoff Ton Ammoniakeinträge in das Abgas, die in ungünstigen Fällen sogar Ausnahmen von diesem Grenzwert begründen (s.u.).

Beim Staub liegt die Ausgangskonzentration mit Werten bis zu 200 g/m³ weit über den Ausgangskonzentrationen bei Abfallverbrennungsanlagen (1 – 2 g/m³).

Für Kohlenmonoxid, organisch gebundenen Kohlenstoff, Schwefeldioxid, Quecksilber und Ammoniak ist zur Gleichstellung von Zementwerken mit Ersatzstoff/Abfalleinsatz mit fossil befeuerten Zementwerken die Möglichkeit vorgesehen, Ausnahmen zu genehmigen, sofern diese durch die Eigenschaften der natürlichen Rohstoffe erforderlich sind. Der Einsatz von Abfällen darf nicht Ursache der erhöhten Emissionen sein. Wegen des erhöhten Gehalts von Ammonium und organischen Stoffen in den mineralischen Rohstoffen muss das Werk Dotternhausen Ausnahmeregelungen für Kohlenmonoxid und organisch gebundenen Kohlenstoff in Anspruch nehmen. Diese beiden Parameter sind beim Einsatz von Regelbrennstoffen nicht begrenzt. Im normalen Betriebszustand „Verbundbetrieb“ wirkt die Rohmehlmühle als Teil der Abgasreinigung. Im Betriebszustand „Direktbetrieb“ ist die Rohmehlmühle nicht in Betrieb. Daher wird für diese Betriebsart, die maximal 600 h/a, also weniger als 8 % der Jahresbetriebszeit genutzt wird, auch eine Ausnahme bei den Ammoniakemissionen erforderlich.

Holcim: Für Baden-Württemberg gibt es noch kein Krebsregister. In Bundesländern, die ein Krebsregister führen, kann kein Zusammenhang zwischen dem Standort von Zementwerken und Krebserkrankungen festgestellt werden. Holcim begrüßt die Idee, aber die Schaffung eines solchen Registers liegt nicht in der Verantwortung von Holcim.

Holcim: Ja. Holcim hat in Dotternhausen die modernsten Filter eingesetzt. Diese werden regelmässig überwacht und instand gehalten. Holcim hat für Dotternhausen – nach eingehender Analyse – mit der SNCR-Technik die für diesen Standort am besten passende Technologie im Einsatz. Das zeigen auch die niedrigen Emissionswerte, die die gesetzlich geforderten Grenzwerte unterschreiten.

Der Einsatz einer SCR würde in Dotternhausen zu einer erheblichen Mehrbelastung von über 7.500 t Schadstoffen pro Jahr führen. Dies wurde im Genehmigungsverfahren offen gelegt und in der Erörterung behandelt.

RP: Das Immissionsschutzrecht fordert die Einhaltung des Stands der Technik. Dieser ist in § 3 Abs. 6 BImSchG allgemein als „der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen“ definiert, der „die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt.“

Was als ‚Stand der Technik‘ für den jeweiligen Anlagentyp anzusehen ist, dazu werden in Fachgremien Festlegungen getroffen (z. B. BVT-Merkblätter zur ‚besten verfügbaren Technik‘). Danach ist aktuell sowohl die katalytische Technik (SCR), als auch die nicht katalytische Abgasreinigung (SNCR) als Stand der Technik anzusehen.
Es ist zu beachten, dass sich die Funktionsweisen dieser Techniken nicht lediglich durch den Einsatz eines Katalysators unterscheiden. Vielmehr unterscheiden sich der Anlagenaufbau und die Abgasführung deutlich.

Bifa: Die Frage verstehen wir so, dass die Anlagen zur Abgasreinigung insgesamt gemeint ist und nicht nur das zur Staubabscheidung dienende Gewebefilter. Die zur Abscheidung verschiedener Schadstoffe einzusetzenden Techniken ergänzen einander zur gesamten Abgasreinigungsanlage, sie müssen daher differenzierend betrachtet werden.

Wir verstehen die Frage weiterhin so, dass sie sich nur auf den Unterschied zwischen SNCR und SCR bezieht. Die Grundlage der Abscheidung von Stickoxiden ist die selektive Reduktion mit Ammoniak. In einer SCR-Anlage erfolgt diese Reaktion aufgrund des verwendeten Katalysators bei niedrigerer Temperatur als in einer SNCR-Anlage, bei der kein Katalysator eingesetzt wird.

Um kurze Standzeiten des Katalysators zu vermeiden und um die Gefahr von Verstopfungen gering zu halten, muss der Katalysator hinter der Staubabscheidung angeordnet werden („Low-Dust“-Variante). Dort ist die Abgastemperatur so gering, das das Abgas wieder auf die Betriebstemperatur des Katalysators (> 250°C) aufgeheizt werden muss. Trotz Wärmerückgewinnung bedeutet das einen erheblichen Energieaufwand (bei Aufheizung mit Erdgas typisch knapp 2 m³/t Klinker). Der Wärmeaustauscher und der Katalysator stellen ein Strömungshindernis dar, so dass zur Überwindung des zusätzlichen Druckverlusts eine höhere Leistung am Abgasgebläse aufgebracht werden müsste. Der spezifische Energiebedarf wird mit rund 5 kWh/t Klinker beziffert. Insgesamt bedeutet das, dass eine Stickoxidentfernung mit SCR in Dotternhausen einen höheren Bedarf an Energie (Strom und Wärme) verursachen würde als eine Stickoxidentfernung mit SNCR.

Die dem Mehraufwand an Energie gegenüber stehenden Einsparungen an Reduktionsmittel sind vergleichsweise gering.

Keine der bislang installierten SCR-Anlagen kann NOx-Konzentrationen deutlich unter 200 mg/m³ einhalten.

Die Verfügbarkeit von SCR-Anlagen wird in der Literatur mit etwa 95-97% der Ofenverfügbarkeit angegeben. Für die Zeiträume, in denen die SCR-Anlage abgeschaltet werden muss, müssen erhöhte NOx-Emissionen in Kauf genommen werden.

Bei Einsatz einer SCR-Anlage stünden geringeren NH3-Emissionen während des Direktbetriebs (< 8% der Gesamtbetriebszeit) wesentlich höhere NOx-Emissionen während Abschaltzeiten des Katalysators (ca. 3-5% der Gesamtbetriebszeit) entgegen. Gleichzeitig müsste viel Energie zur Aufwärmung und zur Förderung des Abgases aufgewandt werden.

Die Technik zur Abgasreinigung wird fortlaufend weiterentwickelt. Neben Fortschritten in der Grundlagenforschung wurden vor kurzem für folgende Ansätze erste Anlagen in industriellem Maßstab in Betrieb genommen:

  • „high dust SCR“: katalytische Entstickung vor der Entstaubung. Frühere Ansätze schlugen fehl, weil die Katalysatoren schnell inaktiviert wurden und weil es kaum gelang, das Katalysatorbett hinreichend staubfrei zu halten. Mit einer „high dust SCR“-Anlage können rohstoffbedingte Ammoniumemissionen nicht grundsätzlich verhindert werden, so dass hier weiterhin Ausnahmeregelungen beansprucht werden müssten. Betriebserfahrungen der in Betrieb genommenen Anlage sind abzuwarten.
  • „Regenerative Thermische Oxidation (RTO) mit integrierter Entstickung“: das Verfahren der thermischen Oxidation organischer Schadstoffe mit integrierter Entstickung wurde an einer Anlage eingesetzt, die massive Probleme mit rohstoffbedingten Emissionen organischer Stoffe hatte. Es bedeutet letztlich eine Nachverbrennung des gesamten Abgasstroms. Die Anlage verursacht viel Abwärme, die in speziellen Fall der realisierten Anlage teilweise genutzt werden kann. Eine Übertragbarkeit auf das Werk Dotternhausen ist derzeit nicht gegeben (vgl. Gutachten zur Begründung der rohstoffbedingten Ausnahmen)
  • „DECONOX“: dieser Ansatz stellt eine katalytische Oxidation von im Abgas enthaltenen Schadstoffen dar, die mit einer low-dust-SCR gekoppelt ist. Wie bei der low-dust-SCR sind der Energiebedarf und die laufenden Kosten hoch. Ein Umweltvorteil gegenüber der SCR könnte sich durch die wesentliche Minderung der Emissionen von Kohlenmonoxid und organisch gebundenem Kohlenstoff ergeben. Ausreichende Betriebserfahrungen, die es zulassen würden, die Übertragbarkeit der Technik auf das Werk Dotternhausen zu beurteilen, liegen noch nicht vor.

Bifa: Die bifa Umweltinstitut GmbH wird keine chemischen Analysen durchführen, sondern wird als unabhängiges Institut gesetzliche Vorgaben und Zusammenhänge allgemein verständlich erklären und die vorhandenen Informationen so transparent machen.

RP: Für das aktuelle Änderungsgenehmigungsverfahren für die Zementklinkerproduktion wurde ein lufthygienisches Gutachten erstellt. Dabei wurde durch eine Ausbreitungsrechnung ermittelt, zu welchen Immissionen (Einwirkungen) die maximal erlaubten Emissionen (freigesetzten Luftschadstoffe) aus dem Drehrohrofen führen können.
Das Gutachten ergab, dass die von der Zementklinkerproduktion freigesetzten Luftschadstoffe weniger als 3 – 5 % der zulässigen Gesamtbelastung an den jeweiligen Standorten ausmachen.
Für die Deposition von Schwermetallen wird zur Plausibilisierung der Prognose ein Bodenmonitoring durchgeführt.

Bifa: Schon in Genehmigungsverfahren wird im Rahmen der Gutachten zur Lufthygiene und zur Lärmausbreitung die Situation vor Ort berücksichtigt (u.a. Witterungsverhältnisse, Geländeunebenheiten, Bebauung, besonders schützenswerte Bereiche etc.). Anhand einer Ausbreitungsrechnung ist im Vorfeld zu prüfen, ob die Schadstoffimmissionen auch bei ungünstigsten Emissionsbedingungen so gering sind, dass die Umwelt und Umgebung keinen Schaden nehmen.
Messprogramme zur Ermittlung von Bodenverunreinigungen müssen die Situation vor Ort bei der Auswahl der Standorte für Probenahmen und bei der Auswertung und Bewertung der Messergebnisse berücksichtigen. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist wichtig zu unterscheiden, welche Anteile der Schadstoffgehalte im Boden geogen bedingt sind, welche eingetragen wurden und welchen Quellen eventuell festgestellte Schadstoffeinträge zugeordnet werden können.

Gemeinde: Trotz der äußerst negativen Presse der vergangenen 2 Jahre ist die gegenteilige Tendenz zu beobachten. Die Nachfrage an Bauplätzen in Dotternhausen ist sehr groß. Leider können die zahlreichen Anfragen von Außerhalb nicht bedient werden, da die Gemeinde nur noch wenige Flächen zur Verfügung hat. Auch Häuser werden sehr stark nachgefragt, meist sogar vor Veröffentlichung im Internet verkauft und sehr hohe Preise erzielt.

Holcim: Der Gewinnabführungsvertrag kann nicht geändert werden. Die Holcim (Süddeutschland) GmbH ist über die Holcim Beteiligungs-GmbH, die ihren Sitz in Hamburg hat, steuerlich veranlagt. Holcim hält sich an Recht und Gesetz und bezahlt Gewerbesteuer an die Gemeinden Dotternhausen, Dormettingen und Dautmergen. Holcim ist nach wie vor der größte Gewerbesteuerzahler in Dotternhausen.

Holcim: Natürlich ist es sinnvoll Messwerte zu vergleichen. In Revisionszeiten (Stillstand der Anlage) sind die Emissionen in der Luft aus dieser Anlage jedoch Null.
Im Zuge der Installation von Bodenbeobachtungsflächen wird dies in Zukunft bez. Immissionen möglich sein.

Holcim: Ja, das wird seit jeher so gemacht. Emissionen werden kontinuierlich gemessen und aufgezeichnet, also auch im Anfahr- und Abfahr-Betrieb.

RP: Der An- und Abfahrbetrieb umfasst, bezogen auf die Gesamtbetriebszeit der Zementklinkerproduktion, eine vergleichsweise kurze Zeitspanne. Im Anfahrbetrieb dürfen ausschließlich Regelbrennstoffe eingesetzt werden. Ersatzbrennstoffe / Abfälle sind im Anfahrbetrieb nicht zulässig.

Bifa: Für unterschiedliche Anlagen gibt es unterschiedliche Grenzwerte. Die Festsetzung von Grenzwerten erfolgt vom Gesetzgeber so, dass ein Schutz von Mensch und Umwelt sichergestellt ist. Dabei werden (internationale) Ziele und Vereinbarungen zur Schadstoffreduktion bzw. zur Verbesserung des Umweltschutzes berücksichtigt. Bei der Festlegung wird auch berücksichtigt, dass in verschiedenen Anlagen unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der eingesetzten Stoffe und der Prozesstechnik bestehen, so dass nicht alle Anlagen dieselbe Abgasqualität erreichen können.

Für die meisten Anlagen sind die relevanten Vorgaben in der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) bzw. für Geräuschemissionen in der TA Lärm beschrieben. Vorgaben für Anlagen mit besonderer Bedeutung sind in eigenen Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz enthalten, z.B. der 17.BImschV für Anlagen, in denen Abfälle verbrannt werden.

Dadurch kommt es dazu, dass die Grenzwerte für das Abgas aus dem Drehrohrofen (Grenzwerte der 17. BImSchV) niedriger festgelegt sind als die Grenzwerte für das Abgas der Produktion von gebranntem Ölschiefer (Grenzwerte der TA Luft).

Holcim: Soweit Holcim bekannt ist, liegen dem Landesgesundheitsamt keine Erkenntnisse über Art und Häufigkeit des Auftretens von Lungenerkrankungen in der Umgebung und Region des Zementwerkes der Firma Holcim in Dotternhausen vor. 

Holcim: Ja, das erfolgt bereits. Holcim hat diesen Wunsch bei der Infoveranstaltung für die Öffentlichkeit im Jahr 2014 aufgenommen und veröffentlicht seither diese Jahresfrachten in Kilogramm pro Jahr. Siehe Homepage http://www.holcim-sued.de/fileadmin/templates/DEUB/doc/Umwelt/Umweltdaten/Emissionsueberwachung_2016.pdf

Holcim: Die Geschwindigkeit des Abbaus spiegelt die Nachfrage nach dem Baustoff Zement wider. Wird viel gebaut, benötigen die Bauunternehmen viel Zement – lässt die Nachfrage nach, sinkt die Abbaumenge. Es ist sinnvoll, Rohstoffquellen vollständig auszuschöpfen, sprich Steinbrüche solange zu betreiben, bis das Rohstoffvorkommen abgebaut ist. Andernfalls müssten an weiteren Stellen weitere Abbaustätten erschlossen werden – was weder wirtschaftlich sinnvoll noch nachhaltig ist. Dies ist ein Grundsatz der Planung und erklärter politischer Wille, Lagerstätten möglichst vollständig auszuschöpfen.

Holcim: Der Berg behält seine Krone – die Sicht von Dotternhausen, Schömberg, Ratshausen oder von der B27 aus bleibt genauso wie sie heute ist. Ein Einschnitt entsteht in Richtung Schafberg, wenn dort die Kulisse abgebaut wird. Diese Kulisse kann nicht erhalten bleiben – sie bedeutet für das Zementwerk einen Rohstoffvorrat von sieben Jahren, sowie für die Gemeinde sieben Jahre Förderzins. Dieser Abbau (der Ostkulisse) ist längst genehmigt.

Holcim: Nein. Holcim braucht sehr langfristige Planungssicherheit und Investitionen am Standort realisieren zu können. Deshalb müssen wir die Gesamtfläche sichern – selbst wenn in Teilabschnitten vorgegangen werden sollte. Der Genehmigungsantrag für Teilabschnitt 1 wird so gestellt, dass er in sich abgeschlossen ist. D.h. danach könnte man aufhören inkl. einer vollständigen Rekultivierung.

Holcim: Ja, die Plettenberghütte kann erhalten bleiben. Eigentümerin ist die Gemeinde, genutzt wird sie vom Albverein. Falls sich die Gemeinde und der Albverein im Zuge eines neuen Konzepts für einen anderen Standort interessieren, ist Holcim offen für das Gespräch und unterstützt diese Vorhaben.

Holcim: Die Ergebnisse der Renaturierung sind auf dem Plettenberg bereits deutlich sichtbar. Sowohl in den ehemaligen Abbauböschungen als auch auf der ausgedienten Bruchsohle grünt und blüht es. Die Rekultivierung der Wachholderheide hat bereits gestartet und funktioniert. Seit 2014 wurden 9 Hektar Steinbruchfläche renaturiert. Dabei wurden etwa 4,8 Hektar Wacholderheide, etwa 0,4 Hektar Feuchtbereiche und etwa 3,8 Hektar Hangbereich mit Felskomplexen und einem Ahorn-Linden-Blockwald angelegt. Der Biologe Hans Offen-wanger vom Büro für Landschaftsplanung und Naturschutzmanagement: „Im Jahr 2016 konnten in den Renaturierungsflächen der Wacholderheide insgesamt 138 Pflanzenarten nachgewiesen werden. Davon wachsen 85 Arten auf den Wacholderheiden der Plettenberghochfläche, d.h. in den Rekultivierungsflächen kommen aktuell bereits etwa die Hälfte aller Wacholderheiden-Arten des Plettenbergs vor.“
Sie sind herzlich eingeladen an einer unserer öffentlichen Führungen teilzunehmen und sich selbst vom Rekultivierungsfortschritt zu überzeugen.

Holcim: Nein, das Trinkwasser wird durch den Kalkabbau nicht beeinträchtigt. Der Wasserspeicher liegt im Hangschuttkörper um den Plettenberg – dieser bleibt unangetastet.
Untersuchungen der Trinkwasserfassungen belegen auch, dass Bedenken hinsichtlich Sprengstoffrückständen im Trinkwasser haltlos sind. Es gibt keinen Nachweis dafür.

Holcim: Zementwerke benötigen große Flächen und damit lange Planungssicherheit, um die großen Investitionen in Anlagen und Technik darstellen zu können.
Holcim ist daran interessiert, in unmittelbarer Nähe des Zementwerks Rohstoffe abzubauen und die existierenden Rohstoffquellen so gut wie möglich zu nutzen. In heutigen Maßstäben für Steinbrüche und insbesondere für Zementwerke ist die Erweiterung sehr klein bemessen. Üblich sind in der Branche Planungshorizonte von 50 – 100 Jahren.
Da Kalkstein der mengenmäßig wichtigste Rohstoff (ca. 70%) für die Zementproduktion ist, verspricht jeder Quadratmeter Abbaufläche einen positiven Blick in die Zukunft – für Holcim genauso wie für die Gemeinde.

Holcim: Gutachterlich untersucht wurden Punkte in Hausen, Ratshausen und Dotternhausen. Die Änderung ist so klein, dass sie nicht mehr messbar sind. Natürlich liegt sie weit unter den zulässigen Grenzwerten. Der Steinbruch liegt von Hausen a. T. mindestens 1,5 km entfernt.

Holcim: Aktive Steinbrüche sind genauso wie ehemalige Abbaustätten wichtige Lebensräume für zahlreiche bedrohte und stark im Rückgang befindliche Tier- und Pflanzenarten. Vor allem die hohe Dichte unterschiedlicher Teillebensräume, die besonders große Artenvielfalt, das Vorhandensein von Magerstandorten, die hohe Dynamik und das geringe Störungspotenzial macht Steinbrüche zu bedeutenden Rückzugsräumen für viele seltene Tierarten.

Holcim: Fazit aus dem Klimagutachten ist, dass sich keine Veränderung des Mikroklimas ergeben wird.

Bifa: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dann durchzuführen, wenn die geplante bzw. zu ändernde Anlage im UVPG genannt wird und gegebenenfalls eine zugeordnete Mengenschwelle erreicht oder überschritten wird. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist in allen anderen Fällen nicht erforderlich und auch dann nicht, wenn sichergestellt ist, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltwirkungen auf Mensch, Umwelt und/oder Kulturgüter zu befürchten sind.

Anlage 2 des UVPG nennt Kriterien, wie die spezifischen Merkmale des Vorhabens an sich (Größe, eingesetzte Technologien…), die Situation vor Ort (bestehende Nutzung, Regenerationsfähigkeit der Umwelt, Belastbarkeit der örtlichen Schutzgüter…) und die möglichen Auswirkungen (Art, Umfang, Schwere, Dauer, Reversibilität…), die bei der Entscheidung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss oder nicht, zu berücksichtigen sind.

Bei der Umstellung von 60 % Ersatzbrennstoffeinsatz auf 100% Ersatzbrennstoff ist nicht mit einer nachteiligen Umwelteinwirkung zu rechnen, weil in Verbindung mit der Erhöhung des Einsatzes von Ersatzbrennstoff die Emissionsfrachten aufgrund niedrigerer Grenzwerte nicht zunehmen, sondern sinken. Dies wurde in einem Gutachten des TÜV Süddeutschland unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 des UVPG geprüft.

Gemeinde: Wenn der Abbau beendet ist, wird die Plettenberghochfläche renaturiert und dient weiter als Naherholungsgebiet. Solange das Zementwerk weiter produziert und den Kalkstein anderswo abbaut, fehlen der Gemeinde Stand heute rund 300.000 € an jährlichen Pachteinnahmen, die durch Erhöhung der Einnahmen der Gemeinde (Steuern, Gebühren, Entgelte) und durch Senkung der Ausgaben (freiwillige Aufgaben, Infrastruktur) kompensiert werden müssen.

Schließt das Zementwerk endgültig ist für die Gewerbebrache eine Nachnutzung zu finden. Der Gemeinde werden dann erhebliche Steuereinnahmen vom Zementwerk und den Zulieferbetrieben fehlen. Auch hierfür muss eine Kompensation gefunden werden. Da das Zementwerk auch der größte Gebührenzahler im Bereich Wasser- und Abwasser ist, werden die Absatzmengen deutlich sinken. Dies wird dazu führen, dass die Fixkosten für das Leitungsnetz und die Aufbereitungsanlagen auf weniger Volumen (m³ Wasser) verteilt werden und dadurch die Gebühren für Wasser und Abwasser erheblich steigen.

Holcim: Im Zweischichtbetrieb, also von 6 – 22 Uhr, ca. 4.000 t.

Holcim: Nein. Eine Erweiterung der Abbaukapazität ist nicht geplant und auch nicht möglich. Die maximale Abbaumenge ist erreicht. Das Zementwerk hat gar nicht mehr Kapazität – die Anlagen sind mit der heutigen Menge ausgelastet. Im Jahr werden rund eine Million Tonnen Kalkstein zu Zement verarbeitet.

Holcim: Die Seilbahn ist über 40 Jahre alt und eine Erneuerung steht an. Unsere Mitarbeiter sind mit der Projektplanung beschäftigt – wie die letztendliche Lösung aussieht, ist derzeit noch offen.

Holcim: Es kann nicht mehr abgebaut werden – die Produktionskapazität ist erreicht.
(siehe Frage 32)

RP: Grenzwerte für Schadstoffemissionen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen festgelegt.
Für die Anlagen zur Zementklinkerherstellung ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Die Emissionsgrenzwerte wurden zuletzt mit Entscheidung vom 22.02.2017 festgesetzt. Die Entscheidung kann eingesehen werden unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Service/Bekanntmachung/Seiten/Immissionsschutz.aspx

Gegen diese Entscheidung wurde Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen erhoben. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird überprüft, ob die Entscheidung rechtmäßig ergangen ist und Bestand haben wird.

Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde – für die Zementklinkerproduktion: das Regierungspräsidium Tübingen – überprüft.

Der Betreiber muss regelmäßig über die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte aus der kontinuierlichen Überwachung (Auswertung der Aufzeichnungen des Emissionsrechners) berichten. Die Einzelmessungen werden regelmäßig jährlich durch eine bekanntgegebene Stelle nach § 29b BImSchG durchgeführt. Der Messbericht wird dem Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung vorgelegt.

Bifa: Zur Ableitung von Grenzwerten zum Schutz der Gesundheit (Immissionshöchst- und Zielwerte) wird auf Basis toxikologischer Daten (z.B. Schadwirkung und die Bilanz zwischen Schadstoffaufnahme und Schadstoffausscheidung) abgeleitet, unterhalb welcher Konzentration in der Luft keine gesundheitsschädigenden Effekte zu befürchten sind.

Dabei wird durch Sicherheitsabstände berücksichtigt, dass möglicherweise Teile der Bevölkerung empfindlicher reagieren als der Rest der Bevölkerung. Dies wird durch eine weitere Reduzierung der Grenzwerte auf beispielsweise 1 Zehntel der Konzentration, bei der für Durchschnittsmenschen keine nachteilige Wirkung zu befürchten ist, berücksichtigt.

Zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte wird die Schadstofffreisetzung (Emission) begrenzt und Festlegung von Bedingungen für das Ableiten industrieller Emissionen getroffen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die von Industrie, Verkehr, Haushalten usw. in die Luft freigesetzten Schadstoffe (=Emissionen), nicht direkt auf Menschen, Tiere und Pflanzen einwirken. Bei der sogenannten Transmission wird das austretende Abgas durch Verlagerung und durch Diffusion verdünnt bevor Anteile davon in Bodennähe kommen. Einige Schadstoffe verändern sich während der Transmission durch chemische Reaktionen mit anderen Bestandteilen der Luft oder durch die Einwirkung von Licht. Das Ausmaß der Verdünnung und der Verfrachtung hängt davon ab, ob Schadstoffe bodennah freigesetzt werden (Verkehr), über Dach (Heizungen) oder über Kamine. Wichtige Einflussfaktoren sind die Witterungsbedingungen und die Gestalt des Geländes. Die Immissionsgrenzen werden daher nicht nur über Begrenzung der Schadstofffreisetzung eingehalten, sondern auch über die Wahl geeigneter Ableitbedingungen.

Explizite Grenzwerte für die Emissionen einzelner Schadstoffe werden für die Prozesse festgesetzt, bei denen mit einer Freisetzung dieser Schadstoffe gerechnet werden muss, nicht aber, wenn sie aufgrund beispielsweise der Brennstoffzusammensetzung ausgeschlossen ist (Beispiel: kein Grenzwert für Schwefeldioxid aus Gasheizungen). Wie stark die Emissionen eines einzelnen Emittenten begrenzt werden können, hängt davon ab, ob es technisch möglich ist, die Emissionen auf einen bestimmten Wert zu begrenzen. Durch technischen Fortschritt wurde es vielfach möglich, Emissionsgrenzen abzusenken. Hier werden die Merkblätter zur besten verfügbaren Technik herangezogen. Sie beschreiben Grenzwerte für Anlagen, die zum Erreichen einer guten Luftqualität als erforderlich angesehen werden und nennen technische ausgereifte Varianten, die sich in der Praxis als geeignet herausgestellt haben, um diese Grenzwerte zu erreichen. Die BVT-Merkblätter werden von der EU in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse bzw. neuer Techniken ggfs. verändert.

Nach Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen wird nach Prüfung vom Umweltministerium bekanntgegeben, in wie fern ein Fortschreiten des Standes der Technik erfolgte und somit im bestehenden Regelwerk festgelegte Regelungen geändert werden. Die Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen haben die Vollzugsbehörden bei den Anlagenbetreibern über Änderungen der Genehmigungen durchzusetzen. Dazu gibt es Vollzugshinweise der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI). Letztlich steht die Festlegung von Grenzwerten in einem internationalen Rahmen, der auch über die Grenzen der EU hinausgeht.

In Deutschland werden die europäischen Vorgaben (Grenzwerte) hauptsächlich durch folgende Strategien umgesetzt:

  • Festlegung von Luftqualitätsstandards → umgesetzt in der 39. BImSchV
  • emissionsbegrenzende Anforderungen nach dem Stand der Technik beziehungsweise bestverfügbarer Technik sowie Produktregelungen → umgesetzt in der TA-Luft sowie entsprechenden Verordnungen zum BImSchG
  • Festlegung von nationalen Emissionshöchstmengen. → umgesetzt in der 39. BImSchV

Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten

Die Überwachung der Grenzwerte erfolgt durch die zuständige Behörde (für die Anlage zur Zementherstellung Dotternhausen: RP Tübingen) nach der in der TA-Luft bzw. in zutreffenden Verordnungen vorgegebenen Methodik. Die Aufsichtsbehörde hat das Recht zu unangekündigten Kontrollen und zur Einsicht in die Unterlagen.

Anlagen müssen so betrieben werden, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die TA-Luft oder die entsprechende Verordnung z.B. 17. BImSchV beschreiben, welche Stoffe kontinuierlich und/oder in Einzelmessungen und von wem durchgeführt werden müssen. Die jeweilige Art und Weise ist von Anlagentyp zu Anlagentyp verschieden.

Die kontinuierlichen Messungen (online) geben dem Betreiber frühzeitig Hinweis auf Abweichungen und ermöglichen es, Maßnahmen einzuleiten. Wenn Grenzwerte überschritten werden, ist der Betreiber verpflichtet, dies der zuständigen Behörde separat zu melden.

Die Konsequenzen aus Grenzwertüberschreitungen hängen von Ausmaß und Bedeutung der Überschreitung ab. Bei geringen Überschreitungen, z.B. einzelner Tagesmittelwerte, sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten. Dem entsprechend muss hier nur den Ursachen nachgegangen werden und diese abgestellt werden.

Bei gravierenden Überschreitungen muss zum Schutz von Umwelt und Gesundheit schärfer reagiert werden. Die Konsequenzen bei fortdauernden Überschreiten und/oder Zuwiderhandlungen von Anordnungen reichen von der Verhängung von Bußgeldern bis zu Betriebsstillegungen, Widerruf von Genehmigungen und der Anwendung des Umweltstrafrechts (§§ 324 ff StGB).

Frage entfällt, redaktionelles Versehen.

LR: Dem Landratsamt liegen bislang keine Daten zu Bodenanalysen vor. Eine Recherche zu möglicherweise bereits vorliegenden Daten aus der Vergangenheit soll Bestandteil des Auftrags für ein Bodenbeobach-tungsprogramm durch das Regierungspräsidium Tübingen werden.

Holcim: Um eine Planungssicherheit bzw. Investitionssicherheit zu bekommen ist es in der Zementindustrie nötig Laufzeiten größer als 40 Jahre anzustreben. Die Investitionen eines Zementwerkes in Deutschland liegen ca. zwischen 400 – 800 Millionen Euro.

Holcim: Die Sicherheit der Arbeitsplätze hängt maßgebend von folgenden Faktoren ab:

  • Konjunktur
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Rohmaterialreserven und damit Standortsicherheit/Investitionssicherheit
  • Akzeptanz in der Öffentlichkeit bezüglich schwerindustrieller Produktionsstandorte.

Gemeinde: Mit dem im Vertrag vereinbarten Laufzeitbeginn.

RP: Der Gesetzgeber sieht Grenzwerte in Form von Halbstunden-, Tages- und Jahresmittelwerten vor (17. BImSchV). Für eine Bewertung von kurzzeitig erhöhten Emissionen sind als „kleinste Einheit“ die Halbstundenmittelwerte vorgesehen.
Es ist zu beachten, dass es sich bei den festgesetzten Emissionsgrenzwerten (also der Schadstoffmenge, die von der Zementklinkerproduktion freigesetzt werden darf) um Vorsorgewerte handelt. Die Bewertung, ob gesundheitliche Risiken bestehen, erfolgt anhand von Immissionsgrenzwerten. Diese Luftqualitätsstandards sind im europaweit einheitlich vorgegeben und in der 39. BImSchV geregelt.
Bifa: In der 17. BImSchV sind Grenzwerte als Halbstunden-, Tages- und/oder Jahresmittelwerte vorgegeben. Diese sind in der Regel nicht gleich. Der Gesetzgeber berücksichtigt dadurch, dass es prozess- und/oder stoffbedingt zu Schwankungen in der Abgasqualität kommen kann. Durch die kontinuierliche Überwachung der Anlage können Abweichungen frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Zur Überwachung der Anlage sind die zu Halbstunden- und Tagesmittelwerten zusammengefassten Daten geeignet. In dieser Form werden die Messergebnisse der zuständigen Behörde zur Prüfung vorgelegt. Bei Grenzwertüberschreitungen ist der Betreiber verpflichtet, diese der Behörde zu melden. Durch Prüfung der Messberichte kann die zuständige Behörde ebenfalls überprüfen, ob der Betreiber seiner Pflicht (-> Meldung bei Grenzwertüberschreitungen) tatsächlich nachkommt und ggfs. entsprechende Maßnahmen anordnen.

Die Belastungssituation für Mensch und Umwelt lässt sich nur anhand der Emissionen über längere Zeiträume darstellen. Auch kurzfristige Spitzen fließen in diese Mittelwerte ein.

Bifa: In den für die Zementindustrie geltenden BVT-Schlussfolgerungen werden z.B. sowohl SCR als auch SNCR als Stand der Technik zur Reduktion von Stickstoffoxidemissionen beschrieben. Im Zusammenspiel mit anderen bereits vor Ort realisierten bzw. zu realisierenden Maßnahmen zur Abgasminderung ist eine SNCR-Anlage ebenso der beste verfügbare Standard für Filteranlagen in einem Zementwerk wie eine SCR-Anlage. Mit beiden Ansätzen lassen sich gleich niedrige NOx-Emissionen bei geringen NH3-Emissionen erreichen.

Daneben gibt es noch eine Reihe von Technologien, die ggfs. bessere Reinigungsergebnisse erzielen als die bislang als beste verfügbare Technik eingestuften Verfahren. Jedoch handelt es sich dabei häufig noch um vereinzelte Anlagen, Versuchs- oder sogar Pilotanlagen. Sie gelten damit als noch nicht allgemein verfügbar.

Techniken, die einen hohen Reifegrad (erste Großanlagen realisiert) erreicht haben, aber noch nicht allgemein verfügbar sind, sind:

  • „high dust SCR“: katalytische Entstickung vor der Entstaubung. Frühere Ansätze schlugen fehl, weil die Katalysatoren schnell inaktiviert wurden und weil es kaum gelang, das Katalysatorbett hinreichend staubfrei zu halten. Mit einer „high dust SCR“-Anlage können rohstoffbedingte Ammoniumemissionen nicht grundsätzlich verhindert werden, so dass hier weiterhin Ausnahmeregelungen beansprucht werden müssten. Betriebserfahrungen der in Betrieb genommenen Anlage sind abzuwarten.
  • „Regenerative Thermische Oxidation (RTO) mit integrierter Entstickung“: das Verfahren der thermischen Oxidation organischer Schadstoffe mit integrierter Entstickung wurde an einer Anlage eingesetzt, die massive Probleme mit rohstoffbedingten Emissionen organischer Stoffe hatte. Es bedeutet letztlich eine Nachverbrennung des gesamten Abgasstroms. Die Anlage verursacht viel Abwärme, die in speziellen Fall der realisierten Anlage teilweise genutzt werden kann. Eine Übertragbarkeit auf das Werk Dotternhausen ist derzeit nicht gegeben (vgl. Gutachten zur Begründung der rohstoffbedingten Ausnahmen)
  • „DECONOX“: dieser Ansatz stellt eine katalytische Oxidation von im Abgas enthaltenen Schadstoffen dar, die mit einer low-dust-SCR gekoppelt ist. Wie bei der low-dust-SCR sind der Energiebedarf und die laufenden Kosten hoch. Ein Umweltvorteil gegenüber der SCR könnte sich durch die wesentliche Minderung der Emissionen von Kohlenmonoxid und organisch gebundenem Kohlenstoff ergeben. Ausreichende Betriebserfahrungen, die es zulassen würden, die Übertragbarkeit der Technik auf das Werk Dotternhausen zu beurteilen, liegen noch nicht vor.

Entscheidend ist letztlich jedoch nicht die eingesetzte Technik, sondern dass die Grenzwerte sicher eingehalten werden.

RP: Die LUBW (Landesanstalt für Messungen, Umwelt und Naturschutz) ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Sie berät und unterstützt die Behörden bei ihren Aufgaben und stellt der Öffentlichkeit Information zur Umwelt zur Verfügung (siehe https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite. Soweit die LUBW Daten zu emittierten Luftschadstoffen auswertet, greift sie hierzu auf die Messungen von bekanntgegebenen Stellen zurück (s.o. Frage 4).

Holcim: Zur Hochwassergefährdung von Erzingen – Einfluss Plettenberg: Dies ist in Anbetracht der Topographie auszuschließen.

Für den aktuellen Ölschiefertagebau: Es gibt ein hydrologisches Gutachten für das Ölschiefer-Ostfeld. Die Rückhaltebecken werden freiwillig sogar größer ausgelegt, als technisch notwendig, so dass es hier sogar zu einer Verbesserung der Situation gegenüber heute kommt.

Holcim: Als Boden wird ausschließlich Material vom Plettenberg verwendet, welches vor dem Abbau gewonnen wurde. Kein Fremdmaterial!

Holcim: Die gesetzlichen Grenzwerte hinsichtlich Sprengerschütterungen werden bei weitem eingehalten. Sie liegen bei max. 20% des Grenzwertes. Der Abstand zu Hausen und Ratshausen beträgt mindestens 1,5 km (problemlos möglich wären 300 m, also Faktor 5)!

Die Ergebnisse der Erschütterungsmessungen werden zusammen mit den geplanten Sprengzeiten werden bereits wöchentlich im Internet veröffentlicht.

Holcim: Für die Rekultivierung erfolgt eine ökologische Baubegleitung – ein Bericht über die Arbeiten und den Zustand der Rekultivierung.

Gemeinde: Aus dem Protokoll ist ersichtlich, dass die Frage wohl das Abbaugebiet auf dem Plettenberg betrifft. Das Abbaugebiet muss nach den Vorgaben der jeweiligen Abbaugenehmigung rekultiviert werden, so dass wieder ein hochwertiger Naturraum entsteht. Die Nutzung des Plettenbergs als Naherholungsbereich sollte im Rahmen eines sanften Tourismuskonzepts erfolgen. Hierzu gehört insbesondere die Erschließung mit Wanderwegen und die Plettenberghütte als Wanderhütte. Selbstverständlich werde ich mich dafür einsetzen, dass Bürgerschaft und Albverein frühzeitig in entsprechende Planungen eingebunden werden.

Holcim: Falls damit ein Abbauantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gemeint ist, so kann dieser erst gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Genehmigung geschaffen sind. Diese wären:

  • Klarheit über die Erweiterungsfläche
  • die Änderung des Landschaftsschutzgebietes
  • Änderung des Regionalplans

Bifa: Es gibt ein eigenes Naturschutzgesetz, zudem ist in anderen Rechtsbereichen eine Prüfung der Auswirkung auf die Umwelt vorgesehen, wie z.B. bei Bauvorhaben in der Bauleitplanung. Das Naturschutzrecht wird relevant, wenn es z.B. um Eingriffe ins Landschaftsbild geht, oder ob durch das Vorhaben eine gefährdete Art (Pflanze oder Tier) betroffen ist. In diesen Fällen ist häufig die sog. Kompensation, also der Ausgleich oder eine Renaturierung nach Abschluss des Vorhabens ein Thema.

Die zu prüfenden Aspekte sind im Naturschutzgesetz beschrieben. Das Ergebnis der Prüfung ist durch aussagefähige Gutachten darzulegen.

Insbesondere bei der Entscheidung, ob eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss oder nicht, müssen die Belange des Naturschutzes geprüft werden.

RP: Voraussetzung für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Zementklinkerherstellung ist, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens dargelegt werden kann, dass die Einhaltung der Emisionsgrenzwerte sichergestellt ist. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist eine wichtige Betreiberpflicht.

Überschreitungen der festgelegten Vorsorgewerte (siehe dazu auch Frage 42) ergeben sich i. d. Regel aus den kontinuierlichen Messungen und sind durch den Betreiber an die Überwachungsbehörde zu melden.

Bei einzelnen und offensichtlich geringfügigen Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte wird i. d. R. von einer Information der Öffentlichkeit abgesehen, wenn keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Da es sich bei den festgesetzten Grenzwerten um Emissions-Vorsorgewerte handelt, ist bei einer kurzzeitigen Überschreitung, z. B. eines Halbstundenmittelwerts, keine Überschreitung des Immissionsgrenzwerts in der Umgebung zu besorgen.
Gleichwohl werden in jedem Fall die Gründe für die Überschreitung von Grenzwerten ermittelt und Maßnahmen eingefordert, die eine schnellstmögliche Einhaltung gewährleisten bzw. verhindern, dass erneute Überschreitungen vorkommen.

Bei Überschreitungen, die zu Auswirkungen auf die Bevölkerung führen können, wird die Öffentlichkeit informiert.

Bifa: Die Einhaltung der Grenzwerte wird mit einer Kombination verschiedener Maßnahmen erreicht. Der Maßnahmenkatalog reicht von einem Qualitätsmanagement der Einsatzstoffe, über Prozessüberwachung und –steuerung, über Wartung und Instandhaltung der Anlage bis hin zu einer effizienten Abgasreinigung und regelmäßigen Kontrollmessungen. Regelmäßige Wartung und unabhängige Kontrolle der Mess­einrichtungen nach definierten Grundsätzen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen, die die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen.
Grenzwertüberschreitungen sind durch die kontinuierliche Überwachung ohne Verzögerung erkennbar.

Die Meldung von Überschreitungen an die zuständige Behörde ist eine der Betreiberpflichten. Da die Messberichte der zuständigen Behörde stets zur Prüfung vorgelegt werden müssen, kann hier auch überprüft werden, ob diese Betreiberpflicht erfüllt wurde oder nicht.

Die Öffentlichkeit wird über die Ergebnisse der Überwachung nach Maßgabe des Umweltinfor-mationsgesetzes informiert. Letzteres legt auch fest, dass die Öffentlichkeit bei Grenzwertüberschreitungen, von denen relevante Auswirkungen auf Gesundheit und/oder Umwelt zu erwarten sind, informiert wird.

Holcim: Holcim verweist auf die Homepage generelle Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau hinsichtlich Massenbewegungen am Albtrauf:

„Der Albtrauf ist der natürliche, nach Nordwesten freistehende Steilhang der Schwäbischen Alb. In ihm sind die Kalk-, Dolomit- und Mergelgesteine des Oberen Juras aufgeschlossen. Der Albtrauf weicht aufgrund natürlicher rückschreitender Erosion immer weiter nach Südosten zurück. Anhand von Gesteinsbruchstücken des Oberjuras im Tuffschlot des Scharnhauser Vulkans (Ostfildern) ist belegt, dass zumindest Abschnitte des Albtraufs im Tertiär (vor ca. 17 Mio. Jahren) mindestens 20 km nördlicher lagen als heute und beim Ausbruch des Vulkans die Gesteine des Oberjuras durchschlagen wurden
Im Schnitt wird der Albtrauf um ca. 1 km pro 1 Million Jahre durch natürliche Prozesse in Richtung Südosten zurückerodiert.

Zum Inventar der rückschreitenden Erosion gehören Massenbewegungen wie Rutschungen, Bergstürze, Felsstürze und Steinschlagereignisse. Mit diesem Prozess flacht sich das Geländerelief des übersteilten Albtraufs zunehmend ab, um allmählich in einen standfesten Zustand zu überführen. Die größten Rutschungsereignisse, die zu den heute am Fuß des Albtraufs vorhandenen Bergrutschmassen führten, haben sich überwiegend während den klimatisch besonders ungünstigen Bedingungen der Eiszeiten (Pleistozän: zwischen 2,6 Mio. und 12.000 Jahren vor heute) ereignet. Nach der letzten Eiszeit (Holozän: Zeitabschnitt 12.000 Jahre bis heute) sind diese landschaftsformenden Rutschungsereignisse zurückgetreten. Viele der alten Bergrutschmassen sind heute inaktiv, was jedoch markante Einzelereignisse nicht ausschließt (z. B. Bergsturz Bronner Mühle, 1960, Großrutsch Achalm, 1965, Bergrutsch an der Westseite des Eichbergs im Wutachtal, 1966, Bergrutsch am Hirschkopf bei Mössingen, 1983). Derartige Bewegungen folgen oftmals älteren, bereits eiszeitlich angelegten Strukturen.

Bei den alten, sehr heterogen zusammengesetzten Bergsturz-/Rutschmassen unterliegen besonders die tonig-mergeligen Umlagerungsprodukte saisonalen Volumenschwankungen durch austrocknungsbedingtes Schrumpfen und Quellen nach Wiederbefeuchtung. Hinzu kommt ein in Hanglage nicht zu vermeidendes oberflächennahes Hangkriechen.“ (http://www.lgrb-bw.de/ingenieurgeologie/moessingen, abgerufen am 17.12.2017).

Im ingenieur-geologisches Gutachten erläutert das von Holcim beauftragte Gutachterbüro Dr. Köhler & Dr. Pommerening GmbH aus Harsum zur Fragestellung der Standsicherheit der Außenböschungen, dass die Hangrutschung durch den Steinbruch NICHT negativ beeinflusst wird. In den meisten Fällen verbessert sich die Situation.

Massenbewegungen am Albtrauf werden durch die natürlichen geologischen Gegebenheiten ermöglicht. Geklüftete Kalksteine und Mergel des Oberen Jura (Impressamergel und Wohlgebankte Kalke) liegen wasserstauenden weichen Tonsteinen des Mittleren Jura (Ornatenton) auf. Durch Wasserzutritt von oben wird der Ornatenton entfestigt. In dieser geologischen Einheit kann es daher zu Rutschungen kommen bei denen Oberjura-Gesteine abgleiten. Durch den Gesteinsabbau auf dem Plettenberg wird die Gesteinsauflast auf die tonigen Schichten jedoch verringert, was zu einer grundsätzlich verbesserten Standsicherheit führt. Durch den Abbau werden außerdem keine Veränderungen der äußeren Hanggeometrien vorgenommen, d.h. die natürliche Situation verschlechtert sich nicht.

Gemeinde: Ein mögliches Konzept muss mit dem Gemeinderat noch abgestimmt werden. Ich persönlich sehe hier auch Holcim in der Pflicht und halte einen regelmäßigen Dialog für sinnvoll und wünschenswert.

Holcim: Holcim lädt traditionell einmal jährlich die Öffentlichkeit wie auch die Bürgermeister und Gemeinderäte zum Informationsaustausch ein. Leider war die Resonanz seitens der Öffentlichkeit bislang gering. Sehr gerne nutzen wir die gute Erfahrung mit der Dialogveranstaltung und werden künftig einmal jährlich zu einer moderierten Dialogveranstaltung einladen.

Holcim: Vereine sind auf Spenden und Sponsoring von Unternehmen angewiesen. Holcim leistet gerne einen Beitrag für die Vereine.

Gemeinde: Sofern Flächen festgelegt werden können, werden diese auch ausgesteckt. Dies war und ist von der Gemeinde bereits vorgesehen. Aktuell sind allerdings so viele unterschiedliche Forderungen und Pläne im Raum, dass es schwierig ist, all diese potentiellen Grenzen auszustecken. Der Gemeinderat und ich beabsichtigen jedoch, zumindest die von der Gemeinde in Betracht gezogenen Grenzen abstecken zu lassen.

Gemeinde: Auch in Zukunft wird die Gemeinde an die datenschutzrechtlichen Vorgaben gebunden sein. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter muss die Gemeinde auch weiterhin vertraulich behandeln. Ich werde mich jedoch bei der Firma Holcim dafür einsetzen, dass die relevanten Ergebnisse neuer Verträge der Öffentlichkeit mitgeteilt werden können. Dies war auch bei den bisherigen Verhandlungen ein wichtiger Aspekt. Schließlich konnten wir nach der letzten Verhandlungsrunde die Jahreseinnahmen durch die Pacht bei Vollauslastung öffentlich benennen.

Gemeinde: Dies wäre – bezogen auf verbindliche Verträge – unser Ziel. Das Dialogverfahren endet nach Kenntnis der Gemeinde mit der 2. Veranstaltung und ist damit beendet. Für die Mediation konnte allerdings bislang noch kein Termin für ein erstes Gespräch und damit auch noch nicht über die zu behandelnden Themen gefunden werden; insoweit besteht hier eine gewisse Unsicherheit.

adribo verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen, die adribo hierzu in einer PP-Präsentation gemacht hat:

Eine Dialogveranstaltung kann grundsätzlich drei Zielen dienen: Bürger können durch Transparenz und die Schaffung von Öffentlichkeit eingebunden werden, Präferenzen und Wünsche können frühzeitig erfasst und berücksichtigt werden und Planungen können so gestaltet werden, dass möglichst viele Präferenzen berücksichtigt wuerden.

Dabei sind zwei zu diskutierende Ebenen im Dialog zu unterscheiden: Zum einen Faktengrundlagen, und zum anderen Werte und Präferenzen. Damit über Werte gesprochen werden kann, muss sich die Protagonisten zunächst auf eine gemeinsame Wissensgrundlage einigen. Daher ist es wichtig, Expertenwissen aus vielfältigen Quellen zu sammeln, anschließend Werte und Präferenzen darzulegen, schließlich einen Ausgleich von Interessen vorzunehmen und Perspektiven zu erweitern.

Bei der praktischen Umsetzung von Dialogverfahren sind mehrere Fragen der Inklusion und Schließung zu beantworten. Am wesentlichsten sind dabei die Fragen, wer an den Veranstaltung teilnimmt und wie man zu Ergebnissen gelangen kann.

Verschiedene Arten von Beteiligungsformaten stehen zur Verfügung: Manche dienen dem Treffen gemeinsamer Entscheidungen, andere dem Abgeben von Empfehlungen und wiederum andere der reinen Information. Letztere Formate sind aufgrund der ihnen inhärenten Einweg-Kommunikation nicht wirklich als Beteiligungsformat zu betrachten.

Für den Erfolg eines Dialogformates ist die Einhaltung bestimmter Regeln wichtig, vor allem einer neutralen Moderation, der Freiwilligkeit aller Beteiligten, der Ergebnisoffenheit sowie der transparenten Offenlegung aller relevanten Informationen.

Ein Dialogverfahren wie das in Dotternhausen kann dazu beitragen, den Fokus auf die tatsächlichen Konflikte und dahinter stehende Interessen statt auf oberflächliche Positionen zu legen, Respekt zwischen den Konfliktparteien zu schaffen und zur Entdeckung neuer Optionen zu führen. Dies kann gelingen, wenn die Bereitschaft von anderen zu lernen gegeben ist, ein offener Dialog praktiziert wird sowie die Transparenz des Verfahrens und die Anschlussfähigkeit der Ergebnisse gegeben sind. Wichtig ist zudem ein klares Mandat für den Dialog, das beispielsweise im vorliegenden Prozess darin besteht, alle Fragen der Bürger rund um die Zementproduktion zu beantworten. Ein solches Dialogverfahren kann kein Ersatz für eine repräsentative Demokratie sein. Dialogverfahren können jedoch demokratische Verfahren bereichern und zur Erarbeitung von Ratschlägen beitragen.

Dialogverfahren führen regelmäßig zu einem respektvollen Umgang der Beteiligten miteinander, indem miteinander statt übereinander geredet werde. Es werden Antworten gegeben und eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen. Das Dialogverfahren Dotternhausen dient im Wesentlichen der Faktenklärung, andere mögliche Verfahren sin d eine Mediation zur Konfliktlösung mit allen Beteiligten oder ein Runder Tisch, dessen Teilnehmer verschiedene Interessen repräsentieren (siehe im Übrigen die PPP in der Anlage).

Holcim: Die Übernahme erfolgte durch Holcim 2004. Die KG wurde an die Holcim-Beteiligungs GmbH (Deutschland) veräußert. Es erfolgte die Umwandlung der Gesellschaft in die Holcim (Süddeutschland) GmbH und die Integration der Holcim (Süddeutschland) GmbH in die steuerliche Organschaft der Holcim Beteiligungs GmbH (Organmutter). Eine Organschaft bezeichnet die Zusammenfassung von rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer Besteuerungseinheit. Die steuerliche Behandlung der Organschaft wird auch als Gruppenbesteuerung bezeichnet. Organschaften sind bei der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zulässig.

Die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft setzt u. a. das Bestehen eines Ergebnisabführungsvertrages voraus. Eine Organschaft für Zwecke der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bewirkt grundsätzlich eine Zurechnung aller Gewinne und Verluste der Organgesellschaft (Tochtergesellschaft) zu denen des Organträgers (Muttergesellschaft) im Geschäftsjahr der Entstehung. Verluste werden auf Ebene des Organträgers vorgetragen.

Seit 2004 wurde die Bemessungsgrundlage und die Steuersätze durch Gesetzesänderungen im Bereich der Gewerbe- und Körperschaftsteuer stark verändert. Die Unternehmenssteuerreformen 2001 und 2008 erfolgten mit dem Ziel der Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Holcim: Holcim engagiert sich in vielen Bereichen und mit vielen einzelnen Aktivitäten. Zum Beispiel dem Betrieb des Fossilienmuseums mit kostenlosem Veranstaltungsprogramm, Klopfplatz, enge Kooperation mit den umliegenden Schulen, Unterstützung der ortsansässigen Vereine, Unterstützung bei Großinvestitionen z.B. Feuerwehrauto, großzügige Rekultivierungsprojekte wie das SchieferErlebnis, soziales und gesellschaftliches Engagement in den Standortgemeinden, kostenlose Anlieferung von Erdaushub für die Standortgemeinden, kostenloser Strom für die Plettenberghütte.

Holcim: Holcim setzt die Rekultivierung bereits abgebauter Bereiche kontinuierlich fort, um einen Teilbereich wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies könnte bis circa im Jahr 2029 der Fall sein. Die Rekultivierungsschritte werden mit der Workshopgruppe und in Abstimmung mit dem Landratsamt durchgeführt.
Holcim strebt die Süderweiterung des Kalksteinbruches an, da eine langfristige Planungssicherheit benötigt wird.

RP: Das Immissionsschutzrecht, das für den Bereich der Zementklinkerproduktion gilt, ist ein dynamisches Recht. Dies bedeutet, dass bei einer Verschärfung der Rechtslage (z. B. wenn strengere Grenzwerte eingeführt werden) eine Verpflichtung des Betreibers besteht, diese strengeren Anforderungen in seinem Anlagenbetrieb umzusetzen. Aktuelles Beispiel: In der vorherigen Fassung der 17. BImSchV (gültig bis 01.05.2013) betrug der zulässige Tagesmittelwert für Gesamtstaub 20 mg/m³. Nun (aktuelle 17. BImSchV) beträgt der zulässige Tagesmittelwert für Gesamtstaub 10 mg/m³.

Gemeinde: Genehmigungen sind rechtsverbindlich. Sofern alle von der Genehmigungsbehörde erlassenen Auflagen eingehalten werden, sind die Genehmigungen gültig. Auch Verträge sind für die Vertragsparteien bindend und einzuhalten.

Gemeinde: Die Gemeinde betreibt keine Öffentlichkeitsarbeit im eigentlichen Sinn, sondern informiert über das Amtsblatt. Das Mediationsverfahren wird strikt getrennt und findet unter vertraulichen Bedingungen statt. Die Gemeinde hat sich deshalb auch bewusst aus dem Dialogverfahren herausgehalten.

RP: Für die Zementklinkerproduktion (Drehrohrofen) ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.

Für die Genehmigung und Überwachung des Steinbruchbetriebs auf dem Plettenberg ist das Landratsamt Zollernalbkreis zuständige Behörde.

Für die Ölschieferverbrennung ist das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zuständige Behörde.

Will der Betreiber den Betrieb seiner Anlage verändern, benötigt er hierfür eine (Änderungs-) Genehmigung von der jeweils zuständigen Behörde.

Für die Zementklinkerproduktion gilt das Immissionsschutzrecht. Sind aufgrund gesetzlicher Änderungen (z.B. durch das Fortschreiten des Standes der Technik) Anpassungen in den geltenden Genehmigungen erforderlich, so werden diese im Rahmen der dafür in der Rechtsvorschrift vorgesehenen Fristen umgesetzt

Gemeinde: Bis zu einer Abbaugenehmigung sind folgende Verfahrensschritte nacheinander erforderlich:
1. Änderung Landschaftsschutzgebiet
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt. Diese hat die Gemeinde als Grundstückseigentümerin aufgefordert, die Flächen, die sie für die Süderweiterung zur Verfügung stellen wird, zu benennen.
2. Änderung Regionalplan: Umwandlung der Flächen zur Sicherung des Rohstoffvorkommens in Flächen für Rohstoffabbau. Für die Änderung des Regionalplanes ist der Regionalverband zuständig. Die Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn über die Änderung des Landschaftsschutzgebietes entschieden ist.

3. Abbaugenehmigung: Nach erfolgter Regionalplanänderung kann im Rahmen eines Bundesimmissionsschutzrechtlichen Verfahrens (BImSch-Verfahren) über eine Abbaugenehmigung entschieden werden. Zuständig ist auch hier die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt.

Im privatrechtlichen (zivilrechtlichen) Bereich ist zudem eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde als Grundstückseigentümerin und der Firma Holcim erforderlich, die der Firma Holcim den Abbau erlaubt und die privatrechtlichen Rahmenbedingungen wie das Pachtentgelt regelt.

LR: Zu diesen Fragestellungen ist im Rahmen der Einwohnerversammlung am 25.1.2017 ausführlich informiert worden. Die entsprechenden Vertragsfolien haben in der Anlage für Sie beigefügt. Hier sei insbesondere auf die Folien Nr. 5, 9,12 und 13 hingewiesen.

Gemeinde: Die Gemeinde hat auch schon bisher äußerst intensiv zu dem Thema Kalksteinabbau Plettenberg über das Amtsblatt informiert. Sofern sich bisher ein neuer Sachverhalt ergeben hat, wurde dieser dem Gemeinderat und im Bericht über die Gemeinderatssitzung auch der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Selbstverständlich werde ich dafür Sorge tragen, dass auch zukünftig über das Amtsblatt die Bürgerschaft regelmäßig informiert wird.

RP: Seitens des Regierungspräsidiums Tübingen wurden bereits zahlreiche Anfragen zur Firma Holcim von interessierten BürgerInnen, der Bürgerinitiative und anderen beantwortet. Grundlage hierfür bietet das Umweltverwaltungsgesetz und das Landesinformations-freiheitsgesetz. Darüber hinaus werden Informationen zu förmlichen Genehmigungsverfahren im Staatsanzeiger und im Internet auf den Seiten des Regierungspräsidiums veröffentlicht.

Gemeinde: Im Amtsblatt findet eine sachliche ungeschönte und unemotionale Information statt. Die Gemeinde wird weiter bemüht sein, neue Informationen über das Amtsblatt zeitnah zu veröffentlichen.

Holcim: Die Informationen, die Holcim vermittelt, basieren auf Daten und Fakten. Holcim versucht diese, so verständlich wie möglich aufzubereiten – auch wenn das oft nicht einfach ist, weil es sich zumeist um technisch hochkomplexe Sachverhalte handelt.

RP: Informationen zu förmlichen Genehmigungsverfahren werden im Staatsanzeiger und im Internet auf den Seiten des Regierungspräsidiums veröffentlicht.
Darüber hinaus wurden vom Regierungspräsidium Tübingen Informationen zum durchgeführten Änderungsgenehmigungsverfahren auch in den Amtsblättern veröffentlicht, auf den Erörterungstermin hingewiesen und der Tenor der Genehmigungsentscheidung bekannt gemacht.

Gemeinde: Sofern die Gemeinde über neue Informationen verfügt, kann dies erfolgen. Die Gemeinde wird bei den zuständigen Genehmigungsbehörden gerne laufende Berichterstattung einfordern.

Holcim: Holcim unterstützt den Tourismus seit vielen Jahren und bietet allen Interessierten mit dem Werkforum & Fossilienmuseum ein attraktives Ausflugsziel in der Region. Sehr viele Familien – zum Teil von weit her und auch aus dem Ausland – danken den kostenlosen Eintritt mit Einträgen im Gästebuch. Wie sich Positives entwickeln kann, zeigt das SchieferErlebnis. Das gemeinsame Rekultivierungsprojekt mit der Gemeinde Dormettingen, die die Chance gesehen und genutzt hat, ein Leuchtturmprojekt für die Gemeinde und die Region zu schaffen.

LR: Bereits in dem vorgeschlagenen Planungsverfahren (Änderungsverfahren Regionalplan, LSG-Änderungsverfahren) ist die Öffentlichkeit miteingebunden worden. Für ein gegebenenfalls folgendes Genehmigungsverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben und für die Landkreisverwaltung selbstverständlich.

Bifa: Die Ergebnisse und wesentlichen Inhalte der Gutachten können allgemeinverständlich dargestellt werden. Auf Wunsch kann dies durch bifa entsprechend bearbeitet werden.

Gemeinde: Die Gemeinderäte beziehen in jeder Gemeinderatssitzung Stellung durch Wortbeiträge oder ihr Abstimmungsverhalten. In der Einwohnerversammlung am 25. Januar 2017 haben alle Gemeinderäte sehr deutlich Stellung zum Kalksteinabbau auf dem Plettenberg genommen und standen für Fragen aus der Bürgerschaft persönlich zur Verfügung.

Gemeinde: Die von Holcim eingereichten Gutachten wurden von amtlich zugelassenen Gutachtern erstellt. Darüber hinaus werden diese Gutachten vom Landratsamt und dem Regierungspräsidium unter Hinzuziehung von Fachleuten eingehend geprüft. Die Gemeinde vertraut auf die Kompetenz der Genehmigungsbehörden und Fachleute. Der finanzielle Aufwand für solche Gutachten ist immens. Bei rechtlichen und fachlichen Fragen, bei denen die Gemeinde darüber hinaus Unterstützung benötigt, werden auch zukünftig unabhängige Fachleute zu Rate gezogen.

Gemeinde: Aus dem Protokoll ist ersichtlich, dass es konkret um das Genehmigungsverfahren Ersatzbrennstoffe geht. Bevor der Antrag in öffentlicher Gemeinderatssitzung intensiv beraten wurde, wurden die Unterlagen vom Regierungspräsidium Tübingen geprüft und der Bürgermeisterin vom Fachreferat vorgestellt. Dabei hat die Bürgermeisterin die Gelegenheit sehr dezidiert genutzt, die Unterlagen und Angaben zu hinterfragen und mit der Fachbehörde zu diskutieren. Diese Möglichkeit wurde und wird bei umfangreichen Verfahren immer wieder genutzt.

Zusatzfragen aus der 2. Dialogveranstaltung

Bifa: Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF), kurz „Dioxine“ sind organische Spurenstoffe, deren Bestimmung lange Probenahmezeiten (> 6 h) und eine sehr aufwendige Probenaufarbeitung erfordert. Die Messung erfolgt dann mit hochauflösenden Massenspektrometern.
Ein kontinuierliches Verfahren zur Bestimmung steht nicht zur Verfügung, insofern besteht nicht die Möglichkeit einer kontinuierlichen Messung.
Technisch möglich ist hingegen eine Langzeitprobenahme, deren Ergebnis dann den Mittelwert über die Probenahmedauer darstellt. In Belgien wurde eine derartige Langzeitprobe­nahme vor rund 16 Jahren aus politischen Gründen für Abfallverbrennungsanlagen vorgeschrieben (Wallonie: Arrêté du Gouvernement Wallon du 11 mai 2000, Flandern: VLAREM II). Die Probenahmezeiträume dort liegen zwischen 14 Tagen und 4 Wochen. Die Ergebnisse der Langzeitprobenahmen zeigen nur sehr vereinzelt Überschreitungen des Grenzwerts. Diese hatten keine wesentliche Erhöhung der Dioxinemissionen zur Folge und wurden durch ohnehin bekannte Störungen an den Anlagen verursacht.

In Deutschland wird weder bei Abfallverbrennungsanlagen noch bei Mitverbrennungsanlagen eine Langzeitprobenahme vorgeschrieben, weil hinreichend Erfahrung vorliegt, dass die Grenzwerte eingehalten werden.
Die Gefahr einer Dioxinentstehung ist bei Zementöfen auch beim Betrieb mit Ersatzbrennstoffen wegen des geringen Chlor-Gehalts und des guten Ausbrands in der Regel so gering, dass keine Gefahr einer Grenzwertüberschreitung besteht.

Holcim: Zweifelsohne ist das Werk von Holcim mit GÖS-Produktion und Drehrohrofen zur Zementproduktion der größte Emittent in Dotternhausen. Im Gegensatz zu den verkehrsbedingten Emissionen und den Emissionen durch Hausheizungen werden sie jedoch nicht bodennah oder in geringer Höhe abgegeben, sondern über Kamine, die 72 m (Block 1 und 2 der GÖS-Produktion) bzw. 92 m hoch sind. Dadurch sind die Ableitbedingungen wesentlich günstiger als bei den in geringerer Höhe emittierten Schadstoffen.

Die verkehrsbedingten Emissionen wirken in der direkten Umgebung des Autoverkehrs.

Bei zweigeschossiger Bauweise werden die Emissionen aus den Hausheizungen in etwa 10 m Höhe freigesetzt, bei eingeschossiger Bauweise bei noch geringerer Höhe. Weil die Emittenten direkt in den Wohngebieten liegen, sind die Auswirkungen der Hausheizungen auf die lokale Immissionssituation in der Regel stärker als die Emissionen entfernt liegender Emittenten.

Genaue Werte der Belastung der Luft durch Haushalte und Verkehr sind für Dotternhausen und die nähere Umgebung nicht bekannt. Diese Information könnte im Prinzip indirekt durch Immissionsmessungen ermittelt werden. Dazu müssten Messungen der Luftbelastung durchgeführt werden und es müsste gelingen, die Gesamtbelastung den verschiedenen Emissionsquellen zuzuordnen.

Eine Abschätzung des Einflusses von Haushalten und Verkehr ist über sogenannte Emissionsfaktoren in Kombination mit einer Ausbreitungsrechnung möglich. Emissionsfaktoren beschreiben die Schadstofffreisetzung verschiedener Heizungsarten bzw. Fahrzeugtypen. Anhand des gesamten Energiebedarfs für die Gebäudeheizung und der Anteile der verschiedenen Heizsysteme kann so die auf Heizungen entfallende Schadstoffemission berechnet werden. Analog werden die verkehrsbezogenen Emissionen über die Fahrzeugtyp-bezogenen Emissionsfaktoren und das Verkehrsaufkommen berechnet. Mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen kann mit den für Heizungen und Verkehr errechneten Emissionen dann unter Berücksichtigung der Anordnung der Quellen, der Witterungsverhältnisse, der Bebauung usw. berechnet werden, welche mittleren Konzentrationen an Luftschadstoffen in der Umgebungsluft auftreten.

Derartige Berechnungen erfordern eine detaillierte Aufnahme der Ausgangsbedingungen und sie sind wegen der Vielzahl von Quellen ungleich komplexer als die Ausbreitungsberechnungen für die Emissionen einzelner industrieller Anlagen. Ein Beispiel für die Ermittlung der durch Verkehr verursachten Immissionen sind die Berechnungen der NO2-Immissionen, die als Basis des Luftreinhalteplans Balingen durchgeführt wurden.

Überschlägig lassen sich die von Heizungen, Verkehr und dem Ferntransport von Schadstoffen verursachten Immissionen ableiten, indem Werte herangezogen werden, die die Luftbelastung in Gegenden ähnlicher Struktur aber ohne die industriellen Quellen beschreiben. Solche Werte sind aus Messprogrammen des LUBW bekannt. Die Luftbelastung durch das Zementwerk kann anhand der Immissionsprognosen und den tatsächlichen Emissionswerten des Zementwerks errechnet werden. Daher ist es möglich einen Anhaltswert für die Gesamtbelastung und für die Anteile des Zementwerks und, zusammengefasst, der Heizungen, des Verkehrs und des Schadstoff-Ferntransports an der Gesamtbelastung abzuschätzen.

Für die untenstehende Tabelle wurden von der LUBW in ländlichen Gebieten gemessene Daten und von Drehofen und GÖS-Produktion verursachte Immissionen zusammengestellt. Die Werte für die von der Zementproduktion verursachten Immissionen beruhen auf den aktuellen Emissionswerten. Sie wurden für die am höchsten belasteten Wohngebiete im Einflussbereich des Zementwerks anhand der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Block 4 der GÖS-Produktion erstellten Immissionsprognose berechnet.

Immissionen in Wohngebieten Dotternhausens und Umgebung

(Schätzwerte aus der Hintergrundbelastung und dem Immissionsbeitrag von Holcim)

Parameter Belastung durch Belastung
gesamt
Grenzwert Anteil
Heizung, Verkehr
und Ferntransport
Drehofen
und GÖS-Produktion
(max.)
Heizung,
Verkehr und
Ferntransport
Drehofen
und GÖS-
Produktion
(max.)
SO2 µg/m³ 4 1,2 5,2 50 77 % 23 %
NO2 µg/m³ 10 0,5 10,5 40 95 % 5 %
NOx µg/m³ 17 2 19 30 89 % 11 %
Feinstaub (PM10) µg/m³ 16 0,01 16 40 > 99 % <1 %