Gemeinde: Trotz der äußerst negativen Presse der vergangenen 2 Jahre ist die gegenteilige Tendenz zu beobachten. Die Nachfrage an Bauplätzen in Dotternhausen ist sehr groß. Leider können die zahlreichen Anfragen von außerhalb nicht bedient werden, da die Gemeinde nur noch wenige Flächen zur Verfügung hat. Auch Häuser werden sehr stark nachgefragt, meist sogar vor Veröffentlichung im Internet verkauft und sehr hohe Preise erzielt.

Holcim: Der Gewinnabführungsvertrag kann nicht geändert werden. Die Holcim (Süddeutschland) GmbH ist über die Holcim Beteiligungs-GmbH, die ihren Sitz in Hamburg hat, steuerlich veranlagt. Holcim hält sich an Recht und Gesetz und bezahlt Gewerbesteuer an die Gemeinden Dotternhausen, Dormettingen und Dautmergen. Holcim ist nach wie vor der größte Gewerbesteuerzahler in Dotternhausen.

Holcim: Der Berg behält seine Krone – die Sicht von Dotternhausen, Schömberg, Ratshausen oder von der B27 aus bleibt genauso wie sie heute ist. Ein Einschnitt entsteht in Richtung Schafberg, wenn dort die Kulisse abgebaut wird. Diese Kulisse kann nicht erhalten bleiben – sie bedeutet für das Zementwerk einen Rohstoffvorrat von sieben Jahren, sowie für die Gemeinde sieben Jahre Förderzins. Dieser Abbau (der Ostkulisse) ist seit langem genehmigt.

Holcim: Zementwerke benötigen große Flächen und damit lange Planungssicherheit, um die großen Investitionen in Anlagen und Technik darstellen zu können.

Holcim: Die Seilbahn ist über 40 Jahre alt und eine Erneuerung steht an. Unsere Mitarbeiter sind mit der Projektplanung beschäftigt – wie die letztendliche Lösung aussieht, ist derzeit noch offen.

Holcim: Die Sicherheit der Arbeitsplätze hängt maßgebend von folgenden Faktoren ab:

  • Konjunktur
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Rohmaterialreserven und damit Standortsicherheit /Investitionssicherheit
  • Akzeptanz in der Öffentlichkeit bezüglich schwerindustrieller Produktionsstandorte

RP: Für die Zementklinkerproduktion (Drehrohrofen) ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.
Für die Genehmigung und Überwachung des Steinbruchbetriebs auf dem Plettenberg ist das Landratsamt Zollernalbkreis zuständige Behörde.
Für die Ölschieferverbrennung ist das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zuständige Behörde.
Will der Betreiber den Betrieb seiner Anlage verändern, benötigt er hierfür eine (Änderungs-) Genehmigung von der jeweils zuständigen Behörde.
Für die Zementklinkerproduktion gilt das Immissionsschutzrecht. Sind aufgrund gesetzlicher Änderungen (z.B. durch das Fortschreiten des Standes der Technik) Anpassungen in den geltenden Genehmigungen erforderlich, so werden diese im Rahmen der dafür in der Rechtsvorschrift vorgesehenen Fristen umgesetzt.

LR: Insoweit wird auf die Informationen im Rahmen der Einwohnerversammlung vom 25.1.2017 verwiesen.

Gemeinde: Für die Änderung des Landschafts-schutzgebietes auf dem Plettenberg ist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt zuständig, sodann ist der Regionalverband gefordert für eine Änderung des Regionalplanes durch eine Umwandlung der Flächen zur Sicherung des Rohstoffvorkommens in Flächen für Rohstoffabbau und schließlich entscheidet die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt im Rahmen eines Verfahrenes nach dem BImSchG über eine Abbaugenehmigung.
Zudem bedarf es einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Fa. Holcim.

Holcim: Als Boden wird ausschließlich Material vom Plettenberg verwendet, welches vor dem Abbau gewonnen wurde. Kein Fremdmaterial!

Holcim: Für die Rekultivierung erfolgt eine ökologische Baubegleitung – ein Bericht über die Arbeiten und den Zustand der Rekultivierung

Holcim: Ein Ingenieur-Geologisches Gutachten zu dieser Fragestellung zeigt, dass die Hangrutschung durch den Steinbruch NICHT negativ beeinflusst werden. In den meisten Fällen verbessert sich die Situation.

Holcim: Die Geschwindigkeit des Abbaus spiegelt die Nachfrage nach dem Baustoff Zement wider. Wird viel gebaut, benötigen die Bauunternehmen viel Zement – lässt die Nachfrage nach, sinkt die Abbaumenge. Es ist sinnvoll, Rohstoffquellen vollständig auszuschöpfen, sprich Steinbrüche solange zu betreiben, bis das Rohstoffvorkommen abgebaut ist. Andernfalls müssten an weiteren Stellen weitere Abbaustätten erschlossen werden – was weder wirtschaftlich sinnvoll noch nachhaltig ist. Dies ist ein Grundsatz der Planung und erklärter politischer Wille, Lagerstätten möglichst vollständig auszuschöpfen.

Holcim: Nein. Holcim braucht sehr langfristige Planungssicherheit und Investitionen am Standort realisieren zu können. Deshalb müssen wir die Gesamtfläche sichern – selbst wenn in Teilabschnitten vorgegangen werden sollte. Der Genehmigungsantrag für Teilabschnitt 1 wird so gestellt, dass er in sich abgeschlossen ist. D.h. danach könnte man aufhören inkl. einer vollständigen Rekultivierung.

Holcim: Ja, die Plettenberghütte kann erhalten bleiben. Eigentümerin ist die Gemeinde, genutzt wird sie vom Albverein. Falls sich die Gemeinde und der Albverein im Zuge eines neuen Konzepts für einen anderen Standort interessieren, ist Holcim offen für das Gespräch und unterstützt diese Vorhaben.

Gemeinde: Wenn der Abbau beendet ist, wird die Plettenberghochfläche renaturiert werden und dient weiterhin als Naherholungsgebiet. Eine Beendigung des Kalksteinabbaus bedeutet zugleich ein Wegfall der Pachteinnahmen von jährlich etwa 300.000.- Euro. Eine Schließung des Zementwerkes würde zudem den Wegfall von Steuereinnahmen sowie der Gebühren von Wasser und Abwasser bedeuten. All dies müsste durch entsprechende Maßnahmen kompensiert werden.

Holcim: Nein. Eine Erweiterung der Abbaukapazität ist nicht geplant und auch nicht möglich. Die maximale Abbaumenge ist erreicht. Das Zementwerk hat gar nicht mehr Kapazität – die Anlagen sind mit der heutigen Menge ausgelastet. Im Jahr werden rund eine Million Tonnen Kalkstein zu Zement verarbeitet.

Holcim: Es kann nicht mehr abgebaut werden – die Produktionskapazität ist erreicht.
(siehe Frage 32)

Holcim: Um eine Planungssicherheit bzw. Investitionssicherheit zu bekommen ist es in der Zementindustrie nötig Laufzeiten größer als 40 Jahre anzustreben. Die Investitionen eines Zementwerkes in Deutschland liegen ca. zwischen 400 – 800 Millionen Euro.

Gemeinde: Mit dem im Vertrag vereinbarten Laufzeitbeginn.

Gemeinde: Die Nutzung des Plettenbergs als Naherholungsbereich sollte im Rahmen eines sanften Tourismuskonzepts erfolgen. Hierzu gehören insbesondere die Erschließung mit Wanderwegen und die Plettenberghütte als Wanderhütte.

Holcim: Falls damit ein Abbauantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gemeint ist, so kann dieser erst gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Genehmigung geschaffen sind. Diese wären:

  • Klarheit über die Erweiterungsfläche
  • die Änderung des Landschaftsschutzgebietes
  • Änderung des Regionalplans

Holcim: Holcim setzt die Rekultivierung bereits abgebauter Bereiche kontinuierlich fort, um einen Teilbereich wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies könnte bis circa im Jahr 2029 der Fall sein. Die Rekultivierungsschritte werden mit der Workshopgruppe und in Abstimmung mit dem Landratsamt durchgeführt. Holcim strebt die Süderweiterung des Kalksteinbruches an, da eine langfristige Planungssicherheit benötigt wird.

Holcim: Holcim unterstützt den Tourismus seit vielen Jahren und bietet allen Interessierten mit dem Werkforum & Fossilienmuseum ein attraktives Ausflugsziel in der Region. Sehr viele Familien – zum Teil von weit her und auch aus dem Ausland – danken den kostenlosen Eintritt mit Einträgen im Gästebuch. Wie sich Positives entwickeln kann, zeigt das SchieferErlebnis – das gemeinsame Rekultivierungsprojekt mit der Gemeinde Dormettingen, die die Chance gesehen und genutzt hat, ein Leuchtturmprojekt für die Gemeinde und die Region zu schaffen.