Einleitung

Die Langversion führt die Fragen und Antworten in der numerischen Reihenfolge auf.

Fragen und Antworten

Bei der neuen Seilbahn setzen wir auf ein neues System und neueste Technik. Beides wird sich positiv auf den Geräuschpegel der Seilbahn auswirken – sie wird auf jeden Fall ruhiger laufen als heute.

Diese Fragen lassen sich Stand heute noch nicht konkret beantworten. Wir sind sicher, dass wir eher weniger Geräusche haben als heute. Unser Lieferant Bartholet Maschinenbau Flums (BMF) macht im Moment an einer vergleichbaren Personenseilanlage Messungen, um sie uns als Referenzwerte einer typgleichen Anlage zur Verfügung zu stellen. Dies wird uns als Lärmprognose dienen – die tatsächlichen Werte lassen sich erst dann messen, wenn die Seilbahn installiert ist. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird ein Lärmgutachten erstellt werden. Dieses beinhaltet die Ist-Messung der jetzigen Anlage und die Prognose der neuen Anlage.

Nein. Diese Verbindungsmuffe wird es bei der neuen Seilbahn nicht mehr geben.

Bartholet: Die Seilwartung hängt vom Seilhersteller ab. Die Wartung muss sowohl den Normen EN 1709, EN 12927-7, EN 12927-8 als auch den Vorgaben des Seilherstellers entsprechen. Je nach Seilhersteller, Nutzung und Witterungseinflüssen kann dies unterschiedlich ausfallen.

Zum einen, weil sich die Technik fortentwickelt hat, zum anderen weil wir ein anderes System haben werden.

Bartholet:
BMF setzt ihre bewährte Einseilumlaufbahn-Technik ein, welche grundsätzlich wartungsfreundlicher ist im Vergleich zum jetzigen Zweiseil-System. Die Technik befindet sich auf dem neuesten Stand und wird in mehreren aktuellen und modernen Gondelbahnen erfolgreich eingesetzt. Der Einsatz der wartungsarmen Bartholet-Klemme, die durchwegs gleich grossen Seilrollen in den Stationen und auf den Stützen und die moderne Steuerung sind nur drei von vielen Vorteilen, welche sich positiv auf das Laufverhalten und somit auch auf die Wartung der Anlage auswirken.

Ja, die Fußgängerbrücke an der Bergstation wird bestehen bleiben.

Die alten Fundamente werden geprüft, gegebenenfalls modernisiert und weiter verwendet. Die Seilbahntrasse wird identisch bleiben – insofern bietet sich die Nutzung der Fundamente an. Im ansteigenden Waldstück werden drei zusätzliche Stützen hinzukommen – hier werden natürlich neue Fundamente gebaut werden.

Bartholet: Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren wie Nutzung, Wartung oder Äusseren Einflüssen ab und kann nicht generell beantwortet werden. Erfahrungsgemäss können 20-30 Jahre bei optimalen Bedingungen erreicht oder gar überschritten werden.

Bartholet: Die Stützenhöhen variieren unterschiedlich und nur geringfügig im Vergleich zu den bestehenden. Während an einigen Stellen die Stützen etwas höher werden, werden an anderen Stellen die Stützen etwas kürzer.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen wäre das möglich. Das Ziel von Holcim aber ist, die Laufzeit zu reduzieren, um Beschwerden aus der Bevölkerung über den Betrieb am Wochenende zu minimieren.

Die Loren werden in der Garage in der Bergstation geparkt.

Es gibt kein Tragseil mehr. Es wird nur noch ein Seil geben – das Zugseil.
Am Zugseil wird die Lore mit einer federkraftbespannten Seilklemme befestigt.

Bartholet: Nein, da eine zweifache Sicherung vorhanden ist. Der Lorenkübel ist durch einen seitlich angebrachten Verriegelungshebel gesichert und verhindert eine ungewollte Öffnung. Dieser Verriegelungshebel kann nur in den Stationen durch eine mechanische Zwangsführung betätigt werden, damit der Lorenkübel geöffnet werden kann. Als zusätzliche Sicherheit wird ein Kabelzug eingesetzt, der eine ungewollte Betätigung des Verriegelungshebels auf der Strecke verhindert. Der Kabelzug wird ebenfalls nur in den Stationen durch eine mechanische Zwangsführung entsichert, bevor der Verriegelungshebel entriegelt werden kann.

Ja. Kalkstein wird auf dem Plettenberg bevorratet. Außerdem nach dem Seilbahntransport im Rundmischbett im Werk.

Es wird kein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlieren.

Geplant ist der Regelbetrieb von 6 bis 18 Uhr.

Bartholet: Bartholet Maschinenbau AG (BMF) mit Hauptsitz in Flums, Schweiz, ist eine der drei international führenden Unternehmungen im Bereich der Seilbahnanlagen. Durch das umfassende und zukunftsgerichtete Entwicklungs-Produktions- und Vertriebs-Angebot geniesst BMF seit 55 Jahren bei ihren Kunden weltweit eine hohe Zuverlässigkeit und Akzeptanz.

Bartholet: BMF zeichnet sich gerade im Bau von Sonderanlagen aus und ist bekannt dafür. Obwohl bereits im Vorfeld andere Materialseilbahnen erfolgreich von BMF geplant und ausgeführt wurden, spricht man im Seilbahnbau selten von alltäglichen Projekten, da doch alle einzigartig sind.

Der Antrieb erfolgt über einen Drehstrommotor. Über diesen wird auch gebremst. Im Bremsmodus wirkt der Drehstrommotor wie ein Generator und die Energie wird ins Stromnetz eingespeist. Das ist nichts neues – so verfahren wir seit Jahren.

Die Seilbahntrasse bleibt ja dieselbe. Bei einem neuen Wohngebiet wäre diese Frage mit den zuständigen Ämtern zu klaren.

Holcim: Bei Holcim werden Ersatzbrennstoffe im Klinkerbrennprozess zur Erzeugung der zur Klinkerproduktion notwendigen Prozesstemperaturen verwendet. Der Klinkerbrennprozess muss stabil und gleichmässig gefahren werden, um die Produktqualität sicher zu stellen. Damit erfolgt der Einsatz von Ersatzbrennstoffen immer unter eindeutigen Prozessbedingungen und mit echtem Nutzen. Sowohl energetisch als auch stofflich. Dabei sind die Prozessparameter im Klinkerbrennprozess (2000 °C in der Hauptflamme, 1000 °C im Calcinator mit 6 sec Verweilzeit) deutlich besser als in der Müllverbrennung (850 °C und 2 sec Verweilzeit) und der Abfalleinsatz erfolgt damit im Klinkerbrennprozess sicherer und kontrollierter. Und im Klinkerbrennprozess werden zusätzlich natürliche Ressourcen geschont, CO2 vermieden und eine wichtige Aufgabe im Sinne der Kreislaufwirtschaft für unsere menschliche Gesellschaft verantwortungsvoll wahrgenommen.

In der Müllverbrennung geht es letztendlich nur um die Beseitigung unserer Abfälle.

Für brennstoffbedingte Emissionen sind die Anforderungen von Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken gleich. Zementwerke haben zusätzlich rohmaterialbedingte Emissionen aus den eingesetzten Rohstoffen wie Kalkstein und Ton (und damit unabhängig von den Brennstoffen), die es bei Müllverbrennungsanlagen ja nicht gibt. Denn Müllverbrennungsanlagen setzen keine Rohstoffe zur Stoffproduktion, sondern nur Abfälle als Brennstoffe zur Beseitigung ein. Nur für die rohstoffbedingten Emissionen können Zementwerke Ausnahmen erhalten.

Durch den Einsatz von Abfällen haben Zementwerke wesentlich umfangreichere und schärfere Grenzwerte einzuhalten, als dies ohne Abfalleinsatz bei rein fossilen Brennstoffen der Fall wäre. Damit unterstützt ein Zementwerk durch den Abfalleinsatz nicht nur die Kreislaufwirtschaft aktiv, sondern hat auch deutlich geringere Emissionen und damit weniger Umweltbelastung.

bifa: Unterschiede zwischen dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen zur Energiegewinnung im Zementwerk und der thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen („Müll“) in Hausmüll-verbrennungsanlagen liegen einerseits im Zweck der Anlage, der die Mindestanforderungen an die Verbrennung bestimmt (bei der Zementherstellung deutlich höhere Temperaturen und Verweilzeiten) und andererseits in der Art des Brennstoffs. Bei den in Zementwerken eingesetzten Ersatzbrennstoffen handelt es sich um qualitätsgesicherte Produkte der Aufbereitung energiereicher Abfälle mit eng gesetzten Höchstgehalten an Schadstoffen und geringen Schwankungen in Feuchte und Heizwert. Bei unsortierten Abfällen („Müll“) schwanken die Zusammensetzung und die verbrennungstechnischen Eigenschaften sehr stark.

bifa: Für das Brennen des Klinkers werden bei der Zementherstellung mit rund 1450°C Produkttemperatur wesentlich höhere Temperaturen benötigt, als zur Verbrennung der organischen Bestandteile des Hausmülls und der Zerstörung der im Hausmüll enthaltenen organischen Schadstoffe (mindestens 850°C für 2 Sekunden in der Gasphase).

Lokal (in Flammen) und mit kurzen Verweilzeiten treten auch in Hausmüllver-brennungsanlagen höhere Temperaturen bis etwa 1200°C auf. Unnötig hohe Verbrennungstemperaturen sind in Hausmüllverbrennungsanlagen nicht gewünscht, einerseits, um die Stickoxidbildung zu minimieren, andererseits, um Korrosionsprobleme zu vermeiden.

Holcim: Ersatzbrennstoffe die bei Holcim eingesetzt werden, sind definierte und in der Regel aufbereitete Stoffe aus Abfällen. In der Müllverbrennung wird das undefinierte Gemisch von Restmüll etc., also z.B. Inhalte der grauen Tonne, eingesetzt. Manche Stoffe sind für Holcim so aufbereitet, dass sie in der Müllverbrennung gar nicht mehr eingesetzt werden können, da sie, wie z.B. aufbereitete Kunststoffe, zu viel Hitze in der Müllverbrennungsanlage erzeugen und diese schädigen würden. Somit, ja, sind alles Abfälle bzw Müll im umgangssprachlichen Sinne. Im stofflichen Sinne jedoch nicht vergleichbar.

Bifa: Die in Zementwerken eingesetzten Ersatzbrennstoffe (EBS) sind Brennstoffe, die durch Aufbereiten heizwertreicher Abfälle gewonnen werden. Dazu werden beispielsweise Sortierreste aus der Aufbereitung getrennt gesammelter Siedlungsabfallfraktionen, nicht stofflich verwertbare Anteile aus der Gewerbeabfallsortierung oder Abfälle aus dem Recycling von Kunststoffen eingesetzt. Trotz der Aufbereitung bleiben EBS Abfälle. Sie unterscheiden sich von gemischten Siedlungsabfällen (Hausmüll bzw. „Müll“), die keine definierte Zusammensetzung haben und deren Eigenschaften von Anlieferung zu Anlieferung stark schwanken können, hauptsächlich dadurch, dass sie ein Produkt mit definierten und durch Qualitätssicherung lückenlos überwachten Eigenschaften wie

  • definierter Heizwert
  • geringer Chlorgehalt
  • geringe Schwermetallgehalte
  • definierte Korngröße sowie Schüttdichte
  • in gleichbleibender Qualität verfügbar

darstellen.

Die Ersatzbrennstoffe stammen überwiegend aus Baden-Württemberg.

Holcim: Gas ist wirtschaftlich nicht tragfähig. Damit würde der Zement und auch der Hausbau erheblich teurer werden. Aus diesem Grund verwenden deutsche Zementwerke kein Gas. Auch gibt es derzeit keinen Gasanschluss am Zementwerk. Davon abgesehen wäre das gesellschaftliche Problem einer vernünftigen Abfallverwertung nicht gelöst.

Holcim: Die Ersatzbrennstoffarten sind seit Jahren unverändert. Seit 2007 ist kein neuer Ersatzstoff hinzugekommen.

Holcim: Filter- und andere Abgasreinigungsanlagen müssen den geforderten Grenzwerten entsprechen, und zwar unabhängig von einzelnen Brennstoffen. Beim Einsatz von Ersatzbrennstoffen gelten strengere, sprich niedrigere Grenzwerte, als beim Einsatz von rein fossilen Brennstoffen. Diese Grenzwerte halten wir mit den bestehenden Filter- und Abgasreinigungsanlagen ein.

Alle Ersatzbrennstoffe werden aus qualitäts- und prozesstechnischen Gründen kontinuierlich eingesetzt.

Nein. Alle Ersatzbrennstoffe werden aus qualitäts- und prozesstechnischen Gründen kontinuierlich eingesetzt.

Nein. Alle Ersatzbrennstoffe werden aus qualitäts- und prozesstechnischen Gründen kontinuierlich eingesetzt.

Ja. Aus aufbereiteten Abfallfraktionen fallen Kunststoffe an, die als Ersatzbrennstoffe in Dotternhausen genauso wie in anderen Zementwerken eingesetzt werden.

Nein, nicht im Zementwerk. Der gelbe Sack wird in Aufbereitungsanlagen sortiert. Die einzelnen Fraktionen werden recycelt.

Gerne zeigen und erläutern wir die Zahlen bei unseren Diskussionsveranstaltungen. Aus Wettbewerbsgründen sehen wir von einer breiten Veröffentlichung ab.

Ja, selbstverständlich. Gemäß den Vorgaben des Regierungspräsidiums wurde ein Qualitätssicherungskonzept genehmigt, nach dem alle Ersatzstoffe beprobt und analysiert werden. Bei jeder Anlieferung wird eine Probe entnommen.

Ja, selbstverständlich. Alle Emissionen werden am Schornstein gemessen. Damit werden alle Emissionen, egal woher sie stammen, erfasst.

In Europa werden Grenzwerte für bestimmte Industrieanlagen vom europäischen Parlament für alle europäischen Länder festgelegt. Diese werden dann von der Bundesregierung mittels deutscher Gesetze (z.B. 17. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt und dabei meistens noch verschärft. Die Gesetzesauflagen gelten automatisch für alle deutschen Industrien, werden aber in Genehmigungen oder Anordnungen entsprechend dieser Gesetze für die einzelnen Werke vorgeschrieben.

bifa: Die Grenzwerte für die Anlagen zur Zementklinkerherstellung werden vom Regierungspräsidium Tübingen als der zuständigen Behörde auf Basis gesetzlicher Vorgaben (17. BImSchV) festgelegt. Diese Vorgaben wurden vom Gesetzgeber so gewählt, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu befürchten sind. Für die Überwachung der Anlage zur Zementklinkerherstellung ist ebenfalls das RP Tübingen zuständig. Genehmigung und Überwachung der GÖS-Produktion liegen beim RP Freiburg.

Die Zuständigkeit von Behörden richtet sich nach der Anlagenart. Die Verteilung der Zuständigkeiten ist in den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Die TA-Luft gilt für alle Anlagen, die nicht in einem anderen Gesetz explizit genannt werden. Damit gilt für die Klinkerproduktion die 17. BImSchV,. Für die anderen Anlagen, wie Mühlen, Brecher oder die GÖS-Produktion, gelten die Vorschriften der TA-Luft.

bifa: Die TA-Luft gilt für Holcim (nicht nur in Dotternhausen) für alle Anlagen, deren Emissionen nicht einer speziellen Vorschrift unterliegen. Daher unterliegt die Anlage zum Brennen von Ölschiefer der TA-Luft. Der Drehrohrofen zur Zementherstellung unterliegt hingegen der 17. BImSchV als spezieller Vorschrift, weil hier Abfälle mitverbrannt werden.

Holcim hat ausschließlich für rohstoff- bzw. rohmaterialbedingte Emissionen Ausnahmegenehmigungen beantragt. Rohmaterialbedingte Emissionen sind Emissionen, die aus dem eingesetzten Rohmaterial wie Kalkstein und Ton kommen, und nichts mit den Brennstoffen oder der Verbrennung zu tun haben. Dies sind bei uns Ausnahmen für die Emissionsgrenzwerte von Kohlenmonoxid, organische Kohlenstoffverbindungen und Ammoniak im Direktbetrieb (max. 438 h/a ab 01.01.2019)

Der Anteil an rohstoffbedingten Emissionen wird durch ein unabhängiges Institut bestimmt. Hierzu werden von den eingesetzten Rohmaterialien Proben gezogen und im Labor untersucht, welche und wie viele Emissionen daraus entstehen (siehe Gutachten im öffentlichen Genehmigungsantrag betreffend neue Grenzwerte und Erhöhung des Anteils an Ersatzbrennstoffen an der Feuerungswärmeleistung des Drehrohrofens von 60 % auf 100 %)

Alle Stoffe, die kontinuierlich gemessen werden können, werden bei uns kontinuierlich gemessen. Hierfür steht modernste Messtechnik zur Verfügung. Diese Messgeräte werden regelmäßig von einem unabhängigen akkreditierten Messinstitut geprüft und kalibriert. Die Berichte dazu gehen an die Überwachungsbehörde (RP Tübingen). Bestimmte Emissionen, wie Schwermetalle und organische Stoffe können nicht kontinuierlich gemessen werden. Hierfür gibt es keine Messgeräte. Diese werden von einem unabhängigen akkreditierten Messinstitut nach den gesetzlich vorgegebenen Vorschriften in mehreren Einzelmessungen wiederholt gemessen. Auch diese Messberichte gehen an die zuständige Genehmigungsbehörde.

Alle Emissionen, die kontinuierlich gemessen werden können, werden auch kontinuierlich gemessen. Die Emissionen, die nicht kontinuierlich gemessen werden können, werden von einem unabhängigen Messinstitut nach den gesetzlich vorgegebenen Vorschriften gemessen. Dies erfolgt als wiederkehrende Einzelmessungen an drei aufeinander folgenden Tagen im Betrieb mit den höchsten Emissionen. Diese Vorschriften sind gesetzlich geregelt (z.B. 17.BImSchV) und gelten auch für andere Industriezweige wie z.B. Müllverbrennungsanlagen.

Die Messgeräte werden regelmäßig von einem unabhängigen akkreditierten Messinstitut geprüft und kalibriert.

Ja, die zerkleinerten Altreifen werden wie jeder andere Brennstoff regelmäßig analysiert.

Das Regierungspräsidium Tübingen prüft die eingesetzten Stoffe, die Analysen und die Prozessbedingungen.

Nein. Arsen im Boden ist auf das Ölschiefervorkommen zurückzuführen, das eine hohe Grundbelastung mit sich bringt. Die Arsenwerte aus unserem Abgas sind seit Jahren unterhalb der Nachweisgrenze.

Nein. Bei den hohen Flammentemperaturen bei uns in der Hauptflamme (2000°C ) und im Calcinator (1000 °C) werden alle Dioxine und Furane sicher zerstört. Selbst wenn Ersatzbrennstoffe diese als Inhaltsstoffe aufweisen. Dass sich diese Dioxine im Abgasweg nicht neu bilden, wird durch einen konstanten Prozess sichergestellt. Als Nachweis dafür und dass der Grenzwert sicher eingehalten wird, werden Dioxine regelmässig gemessen. Die Emissionsdaten finden Sie auf unserer Home-Page.

bifa: Zur Entstehung von Dioxin ist das Zusammentreffen von Chlor, organischen Verbindungen oder elementarem Kohlenstoff und einem geeigneten Katalysator wie Kupfer und hinreichend lange Aufenthaltszeiten in einem geeigneten Temperaturbereich erforderlich.

Die Gefahr einer Dioxinentstehung ist bei Zementöfen auch beim Betrieb mit Ersatzbrennstoffen gering, weil

  • ein sehr guter Ausbrand der organischen Bestandteile der Brennstoffe (hohe Temperatur, lange Verweilzeit) gegeben ist (sehr geringe Restgehalte organischen Kohlenstoffs nach der Verbrennung,
  • die Aufenthaltszeit im geeigneten Temperaturbereich kurz ist verglichen mit den Aufenthaltszeiten von Staub in Hausmüllverbrennungsanlagen
  • im eingesetzten Ersatzbrennstoff nur geringe Gehalte an Chlor und Kupfer enthalten sind. Dadurch ist die Bildung von Dioxinen in der Regel so gering, dass keine Gefahr einer Grenzwertüberschreitung besteht.

Alle Dioxine und Furane werden bei den hohen Temperaturen zerstört.

bifa: Dioxine entstehen i. d. R bei allen Verbrennungsprozessen in Anwesenheit von Chlor, organischen Kohlenstoff und Katalysatoren in einem Temperaturbereich zwischen mindestens 200°C und 450°C. Bei höheren Temperaturen werden Dioxine thermisch zerstört. Dioxinspuren, die trotz der ungünstigen Bedingungen gebildet werden, werden von der großen Oberfläche des Rohmehls adsorbiert und mit dem Rohmehl wieder in den Bereich hoher Temperaturen getragen und dort thermisch zerstört. Eine zusätzliche Adsorption, beispielsweise an Aktivkoks, also eine sogenannte Sekundärmaßnahme, wie sie bei Abfallverbrennungsanlagen eingesetzt werden, ist bei Zementwerken daher nicht erforderlich.

Ebenso wie bei anderen organischen Stoffen aus Brennstoffen. Dioxine und Furane sind chlorierte organische Ringverbindungen. Diese werden sicher bei Temperaturen über 850°C (Mindesttemperatur der Müllverbrennungsanlagen) aufgebrochen und beim Verbrennungsvorgang zersetzt zu Wasser, Chlorwasserstoff und Kohlendioxid.

bifa: Polychlordibenzodioxine und –furane („Dioxine“) werden bei hohen Temperaturen schnell zerstört. Die Neubildung findet nur in einem engen Temperaturbereich statt. Durch die Adsorption entstandener Spuren von Dioxinen an das Rohmehl und dessen sehr schnellen Aufheizen im Zyklonvorwärmer bis in den Bereich der thermischen Zerstörung wird eine Freisetzung von Dioxinen verhindert.

Die thermische Zersetzung verläuft über komplexe chemische Reaktionen. Die Produkte der thermischen Zerstörung sind letztlich Kohlendioxid, Wasser und Chlorwasserstoff.

Sand, der in Eisen- und Alugießereien für die Formen der Gußteile verwendet wurde.

Im Zementwerk werden Ersatzbrennstoffe und Ersatzrohstoffe eingesetzt. Gießereialtsand ist ein Ersatzrohstoff.

Gießereialtsand wird als Ersatzrohstoff verwendet. Es gibt wie bei jedem Ersatzstoff genehmigungsrelevante Annahmegrenzwerte.

Bei der Klinkerherstellung im Drehrohrofen findet ein Stoffumwandlungsprozess statt. Schwermetalle werden im Zementklinker sicher und unauslöslich eingebunden. Dabei ist es unerheblich, ob die Schwermetalle aus der Kohle, den Ersatzbrennstoffen, den Rohstoffen oder den Gießereialtsanden stammen.

In geringem Umfang. Auch hier gibt es Annahmegrenzwerte, die eingehalten werden müssen.

Über die vier großen Schornsteine werden die Abgase aus dem Drehrohrofen und aus den Wirbelschichtöfen abgeleitet. Durch ihre in Vorschriften geregelte Höhe werden die Abgase auf umweltverträgliche Art abgeleitet (emittiert) und dadurch verdünnt, bevor sie als Immission in den Bereich von Mensch, Tier und Pflanzen kommen.

Rauch ist als Staub- und Rußpartikelgemisch im Abgas definiert. Durch die Prozessbedingungen, Abgasreinigungstechnik und die Grenzwerte wird Staub und Ruß sicher zurückgehalten. Bei der Verbrennung jeglicher Stoffe entstehen Abgase. Diese hängen von der Art des Brennstoffes und der Art der Verbrennung ab. Die meisten Stoffe im Abgas sind nicht sichtbar. Was man in der Abgasfahne nach Schornstein sehen kann ist Wasserdampf. Dieser ist je nach Aussenlufttemperatur, Wetterbedingungen und Lichteinstrahlung sichtbar und unterschiedlich in der Farbwahrnehmung.

Was man in der Abgasfahne nach Schornstein sehen kann ist Wasserdampf. Dieser ist je nach Aussenlufttemperatur, Wetterbedingungen und Lichteinstrahlung sichtbar und unterschiedlich in der Farbwahrnehmung. Eine Wasserdampffahne ist neben den Schornsteinen auch beim Kühlturm zu sehen. Was man sehen kann ist der Wasserdampf. Dabei spielt das Wetter eine starke Rolle. Faktoren, die die Sichtbarkeit fördern sind: kalte Umgebungsluft; feuchte Umgebungsluft; hohe Feuchtigkeit im Abgas.

Wasserdampf entsteht durch das Verdampfen von Wasser. Bei uns geschieht das beim Kühlturm aus der Rückkühlung des Dampfes für die Stromerzeugung, aus der eingetragenen Feuchtigkeit z.B. der Brennstoffe oder aus der Kühlung des Ofenabgases mit Wasser zum Schutz der Filteranlagen oder aus der Trocknung des Rohmaterials.

Wasserdampf ist je nach Aussenlufttemperatur, Wetterbedingungen und Lichtein-strahlung sichtbar und unterschiedlich in der Farbwahrnehmung. Beim Klinkerbrenn-prozess kommt noch eine spezielle Betriebsart dazu, der Direktbetrieb. Es ist ein zeitlich untergeordneter Betriebsfall, bei dem die Rohmühle ausser Betrieb ist. Dabei wird Jod über den Abgasweg aus dem Kalkstein frei, das normalerweise bei Mühlen-betrieb im Kreislauf bleibt. Jod, das also im Direktbetrieb aus dem Kreislauf kommt, färbt die Abgasfahne lila. Dies ist jedoch ungefährlich. Jod kommt überall in der Natur vor und es gibt auch keinen Emissionsgrenzwert dafür.

Ja. Damit reduziert Holcim die enormen Energiekosten, um wettbewerbsfähig zu sein. Allerdings bedeutet der Einsatz von Ersatzbrennstoffen auch erhebliche Investitionen und laufende Kosten. Mit dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen und -rohstoffen kommen wir der gesellschaftlichen Aufgabe nach, Kreisläufe zu schließen und Ressourcen zu schonen.

Ja. Es existieren abgestimmte Feuerwehrpläne im Werk, den Feuerwehren und beim Kreisbrandmeister. Zudem wird regelmässig geübt.

Am 13.06.2018 waren die üblichen Stoffe im Einsatz. An diesem Tag war die Rohmühle abgestellt, um Einzelmessungen von Emissionen im Direktbetrieb durchzuführen. Dies ist ein untergeordneter, jedoch üblicher Betriebszustand der immer wieder vorkommt und für den auch die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nachzuweisen ist. Ansonsten war es ein normaler Betrieb mit dem üblichen Brennstoffmix. Durch den vorliegenden Direktbetrieb (s. Frage 37) wird Jod über den Abgasweg aus dem Kalkstein frei, das normalerweise bei Mühlenbetrieb im Kreislauf verbleibt. Sichtbar war an diesem Tag also Wasserdampf aufgrund der Feuchtigkeit des Abgases und Jod aus dem Kalkstein im Direktbetrieb. Dieses Jod färbt die Abgasfahne lila. Beides ist jedoch ungefährlich. Jod kommt überall in der Natur vor und es gibt auch keinen Emissionsgrenzwert dafür.

Nein. Gemäß Aussage des Regierungspräsidiums Tübingen besteht kein Zusammenhang zwischen der Umweltzone in Balingen und dem Abgas aus dem Zementwerk. (siehe auch Presseartikel im Zollern-Alb Kurier vom 18. August 2018)

Der Luftreinhalteplan für Balingen wurde vom Regierungspräsidium Tübingen aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) aufgestellt. Grundlage waren die Messungen im Jahr 2013 in der Schömberger Straße. Es besteht kein Zusammenhang mit dem Zementwerk.

Die Thalliumbelastung im Boden ist auf den natürlichen Bodenbestandteil Ölschiefer zurückzuführen, der eine hohe Grundbelastung mit sich bringt. (Verweis auf Artikel RP) Die Thalliumwerte aus unserem Abgas sind sehr gering und weit unter den gesetzlichen Grenzwerten (siehe Emissionsdaten auf unserer Webseite Frage 24)

Die Firma Korn Recycling aus Albstadt.

Der Anteil an rohstoffbedingten Emissionen wird durch ein unabhängiges Institut bestimmt. Hierzu werden von den eingesetzten Rohmaterialien Proben gezogen und im Labor untersucht, welche und wie viele Emissionen daraus entstehen (siehe Gutachten im öffentlichen Genehmigungsantrag betreffend neue Grenzwerte und Erhöhung des Anteils an Ersatzbrennstoffen an der Feuerungswärmeleistung des Drehrohrofens von 60 % auf 100 %).

Für alle vier Wirbelschichtöfen sind bereits verschiedene Emissionsminderungsmaßnahmen installiert (Brennraumoptimierung durch verschiedene Einbauten; Abgasrückführung; Wassereindüsung; hochmoderne Schlauchfilter; Flugstromadsorber)

In allen vier Wirbelschichtöfen werden bereits heute die Schwefelemissionen deutlich unterhalb der Grenzwerte gehalten. Wir haben schon seit längerem ein Projekt zur weiteren Reduktion von Emissionen aus der GÖS-Produktion gestartet. Momentan sind wir dabei diese Anlagen weiter zu optimieren und die Schwefelemissionen und Stickoxidemissionen weiter abzusenken. Dabei sind wir auch in Kontakt mit der Genehmigungsbehörde.

Für alle vier Wirbelschichtöfen sind bereits verschiedene Emissionsminderungsmaßnahmen installiert (Brennraumoptimierung durch verschiedene Einbauten; Abgasrückführung; Wassereindüsung; hochmoderne Schlauchfilter; Flugstromadsorber)
In allen vier Wirbelschichtöfen werden bereits heute die Schwefelemissionen deutlich unterhalb der Grenzwerte gehalten. Wir haben schon seit längerem ein Projekt zur weiteren Reduktion von Emissionen aus der GÖS-Produktion gestartet. Momentan sind wir dabei diese Anlagen weiter zu optimieren und die Schwefelemissionen und Stickoxidemissionen weiter abzusenken. Dabei sind wir auch in Kontakt mit der Genehmigungsbehörde.

Dieses System besteht bereits. Alle Stoffe, die kontinuierlich gemessen werden können, werden bei uns kontinuierlich gemessen. Hierfür steht modernste Messtechnik zur Verfügung. Diese Messgeräte werden regelmäßig von einem unabhängigen akkreditierten Messinstitut geprüft und kalibriert. Die Berichte dazu gehen an die Überwachungsbehörde (RP Tübingen). Bestimmte Emissionen, wie Schwermetalle und organische Stoffe können nicht kontinuierlich gemessen werden. Hierfür gibt es keine Messgeräte. Diese werden von einem unabhängigen akkreditierten Messinstitut nach den gesetzlich vorgegebenen Vorschriften in mehreren Einzelmessungen wiederholt gemessen. Auch diese Messberichte gehen an die zuständige Genehmigungsbehörde.

Ja, Einzelmessungen müssen dazu bei der Betriebsart mit den höchsten Emissionen durchgeführt werdenund sowohl im Verbund- als auch im Direktbetrieb. Sie werden von einem unabhängigen akkreditierten Messinstitut durchgeführt. Die Ergebnisse der Einzelmessungen finden sich auf unserer Webseite

Die Messungen werden von einem zugelassenen, unabhängigen und akkreditierten Messinstitut durchgeführt. Der Messplan muss vorab mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abgesprochen werden. Der Messbericht mit allen Ergebnissen geht ebenfalls an die Behörde zur Prüfung.

Die Messergebnisse der kontinuierlichen Messung als Monatsmittelwerte, sowie die Ergebnisse der Einzelmessungen werden bereits seit vielen Jahren auf unserer Home-Page jährlich veröffentlicht.

Die Auflagen aus der Genehmigung zur Optimierung der Anlagen sind entsprechend der zeitlichen Vorgaben umgesetzt. Die schärferen Grenzwerte, die ab 01.01.2019 gelten werden, halten wir bereits heute ein.

Nein, dies ist bereits geschehen. Wir halten bereits alle Emissions-Grenzwerte aus der Genehmigung ein. Natürlich werden die Technik und die Anlagen kontinuierlich weiter optimiert, um die Emissionen weiter abzusenken.

bifa: Eine selektive Reduktion von Stickstoffoxiden an Katalysatoren (SCR) erfordert Katalysatoren, die auf diese Reaktion optimiert sind. Für die Reaktion muss das Abgas auf die Arbeitstemperatur des Katalysators aufgeheizt werden, so dass im Vergleich zur vorhandenen SNCR-Anlage zusätzlich Energie benötigt wird und zusätzliche Treibhausgasemissionen entstehen. Die eingesetzten Katalysatoren können bei entsprechend hohen Temperaturen und bei freier Kapazität in gewissem Maß auch organische Verbindungen oxidieren. Eine Optimierung zur Oxidation organischer Verbindungen geht über den Zweck der Stickoxidminderung hinaus, sie würde größere Katalysatoren und einen höheren Bedarf an Zusatzenergie erfordern.

Der Betrieb einer SCR-Anlage mit möglichst geringem Bedarf an Zusatzenergie schließt eine kontrollierte Zerstörung organischer Verbindungen aus. Kohlenmonoxid hingegen ist ein sehr wenig reaktives Gas, dessen katalytische Oxidation sehr viel höhere Temperaturen benötigt. Daher wären auch bei Einsatz einer SCR-Anlage rohstoffbedingte Ausnahmen für den Direktbetrieb erforderlich.

Das Ziel im Jahr 2027 keine rohstoffspezifischen Ausnahmen in Anspruch zu nehmen ist gesetzt. Wir definieren wie auch in den vergangenen Jahren für jedes Jahr Einzelmaßnahmen, die auch in unseren Umweltberichten dokumentiert werden. Über die Fortschritte werden wir auch in den einmal jährlich stattfindenden Dialogveranstaltungen berichten. Die Genehmigungsbehörde kennt dieses Ziel und überwacht es auch.

Momentan erstellen wir in Zusammenarbeit mit einem Messinstitut und den Behörden (RP; LARA) ein Konzept für Bodenmonitoring und Depositionsmessungen, um den Einfluß des Zementwerks auf die Umgebung zu ermitteln. Hierbei werden solche Überlegungen mit einbezogen.

Es gibt verschiedene Emissionsminderungstechniken, die momentan im Gespräch sind. Es ist zu früh, sich auf eine einzelne Technik festzulegen.

Anmerkung: Diese Frage zielte auch darauf ab, die formalen Schritte bis zur tatsächlichen Erweiterung nochmals darzustellen.

Der Antrag für die Süderweiterung wurde im Juni 2018 von Holcim beim Landratsamt Balingen eingereicht.

Anmerkung: Insbesondere der zeitliche Ablauf von Erweiterung und Veränderung der Kulisse wurde hierbei angesprochen.

Der Abbau der Kulissen ist in der aktuellen Genehmigung enthalten.

Der nördliche Teil der Kulisse wird auf Wunsch der Standortgemeinde Dotternhausen bis Ende 2027 abgebaut sein. Nur dann kann bis 2029 der nördliche Bereich des Steinbruchs für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wenn die Süderweiterung genehmigt wird, kann der südliche Kulissenteil bis nach 2035 stehen bleiben. Sollte die Süderweiterung nicht kommen, wäre der Abbau der südlichen Kulisse deutlich früher notwendig.

Der Scopingtermin war bereits im Jahr 2013. Einen weiteren wird es nicht geben.

Einen Erörterungstermin wird es im Zuge des Genehmigungsverfahrens geben.

Der Plettenberg wird nicht komplett abgebaut. Er wird auch künftig für Natur- und Wanderfreunde begehbar sein. Es ist sinnvoll, Lagerstätten so gut wie möglich auszuschöpfen, um weitere Eingriffe in die Natur zu vermeiden. Jeder neue Aufschluss – völlig egal an welchem Ort – wäre weiter vom Zementwerk entfernt als der Plettenberg. Das würde deutlich mehr Verkehr bedeuten als bislang. Und die Gemeinde Dotternhausen hätte das Nachsehen – mit einem Zementwerk vor Ort, aber ohne große Einnahmen. Der Förderzins würde in eine andere Gemeinde fließen.

Die jetzige Umzäunung des Steinbruchs entspricht der Genehmigungsgrenze bis auf die Ostseite. Hier liegt die Grenze mit dem Abbau der Kulissen bis auf das Niveau von 940 mNN.

Der Einfachheit halber und um es anschaulicher zu machen, haben wir dies in die Karte eingezeichnet.
Siehe Karte.

Anmerkung: Hier sind die Ergebnisse der Gutachten zur Tier- und Pflanzenwelt gemeint.

Die dafür zuständigen Fachbehörden beim Landratsamt und Regierungspräsidien

AG.L.N.: Der Fachbeitrag Tiere und Pflanzen, der alle Untersuchungsergebnisse zur Tier- und Pflanzenwelt enthält, ist Bestandteil der Antragsunterlagen für die geplante Steinbrucherweiterung.

Die Antragsunterlagen werden der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt Zollernalbkreis) zur Prüfung übergeben. Das Landratsamt prüft die Unterlagen zum Einen selbst und reicht Teile der Unterlagen zusätzlich an andere Fachbehörden (z.B. Regierungspräsidium) zur Prüfung weiter.

Zudem werden die Antragsunterlagen im Rahmen eines solchen öffentlichen Verfahrens auch von den sogenannten Trägern öffentlicher Belange (z.B. Kommunen, Naturschutzverbände) geprüft.

Weitere Überprüfungen können sich je nach Verfahrensverlauf durch die Hinzuziehung weiterer Experten durch die Genehmigungsbehörde ergeben.

Letztlich kann bei Erteilung einer Genehmigung für die Erweiterung durch die Genehmigungsbehörde und bei Anfechtung dieser Genehmigung die nochmalige Überprüfung der Antragsunterlagen auch in einem Gerichtsverfahren erfolgen.

AG.L.N.: Der Mauersegler wurde bei der Bestandsaufnahme 2012 einmalig zur Zugzeit festgestellt und daher als Durchzügler eingestuft.

Im Norden ist der Plettenbergturm. Genauer gesagt wird im nördlichen Teil des aktiven Steinbruchs die östliche Kulissenöffnung zum Schafberg abgebaut werden.

Der Abbau der Kulissen ist in der aktuellen Genehmigung enthalten.

Der nördliche Teil der Kulisse wird auf Wunsch der Standortgemeinde Dotternhausen bis Ende 2027 abgebaut sein. Nur dann kann bis 2029 der nördliche Bereich des Steinbruchs für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wenn die Süderweiterung genehmigt wird, kann der südliche Kulissenteil bis nach 2035 stehen bleiben. Sollte die Süderweiterung nicht kommen, wäre der Abbau der südlichen Kulisse deutlich früher notwendig.

Die detaillierte Abbauplanung ist den Antragsunterlagen zur Süderweiterung zu entnehmen.

Es wird an verschiedenen Stellen gleichzeitig abgebaut, da die Materialqualität sehr unterschiedlich ist.

Die abzubauenden Kulissen zeigen Richtung Schafberg – nicht Richtung Hausen.

In der Gesamtkulisse steckt ein Rohstoffvorrat von 7 Millionen Tonnen, mit denen das Zementwerk 7 Jahre produzieren kann. Darauf können wir nicht verzichten. Aus Sicht von Holcim bräuchte es eine alternative Fläche auf dem Plettenberg – die steht nicht zur Verfügung.

Anmerkung: Hier ging es auch darum, den Ablauf der Rekultivierung nochmals darzustellen.

AG.L.N.: Nein, weil die Rekultivierung erst dann erfolgen kann, wenn die Reserven im jeweiligen Abbaubereich abgebaut sind. Die Geschwindigkeit wird von der Baukonjunktur beeinflußt. Grundsätzlich werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Rekultivierung so früh wie möglich durchgeführt. Die Rekultivierung erfolgt aber erst dann, wenn die entsprechenden Flächen abgebaut und eine Behinderung des Betriebsablaufs nicht mehr zu erwarten ist.

Durch die geplante Abbauführung ist eine schrittweise Rekultivierung des Steinbruch-geländes möglich. So werden in den ersten 5 Jahren im Bereich der Erweiterung ca. 2,32 ha neu in Anspruch genommen und gleichzeitig im bestehenden Steinbruch ca. 2,32 ha rekultiviert. Im Zweiten Abbauabschnitt (Dauer: 12 Jahre) werden ca. 3,3 ha in Anspruch genommen und ca. 7,45 ha rekultiviert. Ziel ist dabei u. A. bis 2027 der vollständige Abbau des nordöstlichen Teils der genehmigten Fläche (inklusive der Kulisse in diesem Bereich) mit anschließender Rekultivierung. Der insgesamt ca. 18,5 ha große Bereich soll dann nach der Rekultivierung ca. 2029 wieder an die Öffentlichkeit zurückgegeben und zugänglich gemacht werden.

Nach Beendigung des Abbaus 2041 ist die Endrekultivierung bis 2046 geplant.

Nein. Mit dem Abbau der Kulisse im nördlichen Teil des aktiven Steinbruchs (parallel zum Schafberg) soll ab 2019 begonnen werden.

Um eine homogene Rohmaterialqualität zu erreichen, muss in allen Bereichen des Steinbruchs abgebaut werden. Der Abbau erfolgt durch Sprengung – in allen Bereichen.

Anmerkung: Hier ging es um die Frage, ob mit ortsüblichen Pflanzen rekultiviert wird.

AG.L.N.: Die Rekultivierung lehnt sich an die genehmigte Planung von 1977 an, differenziert und modifiziert diese jedoch. Die Anlage der geplanten Rekultivierungsbiotope wie Wacholderheiden, Felsen und Blockwälder orientiert sich an den entsprechenden Biotopen des Plettenbergs. Entsprechend werden z.B. bei den Waldpflanzungen und bei der Ansaat im Bereich der Wacholderheiden ausschließlich am Plettenberg bereits vorhandene Pflanzenarten verwendet. Zudem wird durch die verschiedenen Rekultivierungsmethoden wie z.B. Soden- und Mähgutübertragung und Ansaat von im Umfeld des Steinbruchs gesammelten Samen die direkte Übertragung der typischen Pflanzenarten des Plettenbergs gewährleistet. Darüber hinaus wird durch die Rekultivierung ein schrittweises Einwandern von an die Standortsbedingungen angepassten Pflanzen- und Tierarten aus dem Umfeld in die Rekultivierungsflächen ermöglicht. Zentral ist hierbei gerade die sofortige Einbeziehung der Wacholderheidenrekultivierung in die Schafbeweidung der Hochfläche, so dass über Klauen, Kot und Fell weitere typische Arten dr Wacholderheide eingetragen werden können.

Grundsätzlich ja. Aber die Beteiligung der LUBW liegt im Entscheidungsbereich der Fachbehörden.

Nein, das Brechergebäude bleibt mit samt der Seilbahn Bergstation an derselben Stelle.

AG.L.N.: Der Ausgleich für den Eingriff in der Erweiterungsfläche erfolgt, wie bei Steinbrüchen üblich, durch eine entsprechende Rekultivierung der Eingriffsfläche. Im Falle der Süderweiterung ist eine naturschutzorientierte Rekultivierung der Erweiterungsfläche geplant, mit der Anlage großflächiger Wacholderheiden und Magerrasen, Felsbereichen, Einzelbäumen und weiterer naturschutzrelevanter Strukturelemente (z.B. Dornbüsche, Totholz- und Steinhaufen).

Nach der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach der Ökokonto-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verbleibt ein Defizit, das dann über das Ökokonto der Fa. Holcim ausgeglichen werden kann.

Anmerkung: Es gab unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Heidelerche durch den Abbau gestört wird oder nicht.

AG.L.N.: Konkrete Untersuchungen zum Wohlfühlverhalten der Heidelerche gibt es weder auf dem Plettenberg noch von anderen Lebensräumen. Aufgrund der Tatsache, dass die Heidelerche von 2012 bis 2016 nicht auf dem Plettenberg gebrütet hat und erst wieder 2017 (ein Brutpaar) und 2018 (zwei Brutpaare) festgestellt wurde, ist davon auszugehen, dass die Heidelerche mit dem auf dem Plettenberg vorhandenen Lebensraum aktuell gut zurecht kommt.

Anmerkung: Es sollte dargestellt werden, wie die Rekultivierungsmaßnahmen auf der Dormettinger Gemarkung stattfanden.
Der ehemalige Schieferbruch – da wo sich heute das SchieferErlebnis befindet – war vorgesehen für eine komplette Auffüllung mit anschließender landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Rekultivierungsplanung wurde auf Wunsch der Gemeinde geändert. Das SchieferErlebnis ist ein gemeinsames Projekt der Gemeinde Dormettingen und von Holcim.

Der Abbau der Kulissen ist in der aktuellen Genehmigung enthalten.

Der nördliche Teil der Kulisse wird auf Wunsch der Standortgemeinde Dotternhausen bis Ende 2027 abgebaut sein. Nur dann kann bis 2029 der nördliche Bereich des Steinbruchs für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wenn die Süderweiterung genehmigt wird, kann der südliche Kulissenteil bis nach 2035 stehen bleiben. Sollte die Süderweiterung nicht kommen, wäre der Abbau der südlichen Kulisse deutlich früher notwendig.

siehe Karte. Die Fläche wurde ausgesteckt.

AG.L.N.: Auf dem Plettenberg wird die Heidelerche durch ein umfangreiches Konzept aus Vermeidungsmaßnahmen, Pflegemaßnahmen, Lebensraumherstellung und -optimierung geschützt:

  • Freiräumen der Abbaubereich außerhalb der Brutzeit
  • Schonung von Brutflächen bis 2024
  • Gestaltung der Rekultivierungsflächen mit speziell auf die Ansprüche der Heidelerche abgestimmten Habitatelementen
  • Festlegung von Pflegemaßnahmen.

Anmerkung: Es soll das gesamte System von Ökopunkten dargestellt werden.

AG.L.N.: Ökopunkte ergeben sich aus der Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen. Dies sind Maßnahmen, die zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung von Flächen führen und dann zur Kompensation von Eingriffen wie z.B. der Süderweiterung verwendet werden können. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen richtet sich nach der Ökokonto-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Der Antragssteller plant die Maßnahmen, lässt die Fläche vorher nach Ökokontoverordnung bewerten, bewertet die Aufwertung durch die Maßnahme und reicht die Maßnahmenplanung nebst allen notwendigen Angaben über das Ökokontoportal des Landes Baden-Württemberg zur Genehmigung beim Landratsamt ein. Nach Genehmigung durch das Landratsamt und nach der Durchführung der Maßnahme werden die hierdurch erreichten Ökopunkte dem Ökokonto des Antragstellers gutgeschrieben und im Ökokonto-Kataster des Landratsamtes erfasst. Aufsichtsbehörde ist das zuständige Landratsamt.

AG.L.N.: Ja. Die Kompensation des Eingriffs durch die geplante Erweiterung erfolgt schrittweise (vg. Antwort zu Frage 101). Zunächst wird der Eingriff durch eine naturschutz-orientierte Rekultivierung des Steinbruchs auf der Fläche direkt ausgeglichen. Das danach noch verbleibende Defizit kann dann über das Ökokonto der Fa. Holcim ausgeglichen werden

AG.L.N.: Die Anzahl der Vogelarten ist in folgender Tabelle dargestellt.

Vogelarten

AG.L.N.: Die gewünschten Informationen sind aus der Tabelle ersichtlich. Die Einstufungen Durchzügler, Nahrungsgast, Brutvogel richten sich nach dem Standardwerk von Südeck et. al. 2005

AG.L.N.: Die Rote Liste Baden-Württemberg wird von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg erstellt und publiziert. Die dort festgelegten Einstufungen wurden übernommen. Veränderungen wurden nicht vorgenommen. Die Einstufungen sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen.

Ergänzend noch ein Hinweis: Die Arten der Vorwarnliste gehören nicht zur eigentlichen Roten Liste.

AG.L.N.: Bei entsprechender Wetterlage und Nahrungsverfügbarkeit sowie speziellen Einflüssen (z.B. Brutverlust) ist bei allen Arten eine Zweitbrut möglich.