RP: Die Emissionsgrenzwerte für Anlagen, in denen Müll verbrannt oder mitverbrannt wird, sind gesetzlich geregelt. Die für die Zementklinkerproduktion in Dotternhausen festgelegten Grenzwerte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Bifa: Die Standards für ein Zementwerk mit Abfallmitverbrennung und diejenigen für eine reguläre Müllverbrennung sind weitgehend gleich, sie unterscheiden sich nur bei wenigen Parametern. Zudem sind bei der Zementherstellung für einzelne Schadstoffe sogenannte rohstoffbedingte Ausnahmen zulässig. Bei den Standards handelt es sich um gesetzlich verbindliche Vorgaben. Diese werden vom Gesetzgeber anlassbezogen z.B. aufgrund des Fortschreitens der Technik (-> BVT = beste verfügbare Technik) überprüft und ggfs. geändert.

RP: Das Immissionsschutzrecht ist Technik offen. Der Stand der Technik wird definiert über die Festsetzung von Emissionsgrenzwerten. Wie diese erreicht werden, d.h. welche Technik konkret angewandt wird, wird nicht geregelt.
Bifa: Ja und nein. Ja, weil Holcim den besten verfügbaren Stand der Technik zur Reinigung des Abgases einsetzt. Nein, weil keine SCR eingesetzt wird, da dieses Verfahren nur eine der Empfehlungen der besten verfügbaren Techniken ist, um das Ziel der Minderung der Stickstoffemissionen zu erreichen. Welche der Varianten die Beste für einen Standort ist, ist abhängig vom Anlagenaufbau, der Betriebsweise und der Zielrichtung der Anlage.

Holcim: Ja. Holcim hat in Dotternhausen die modernsten Filter eingesetzt. Diese werden regelmäßig überwacht und instand gehalten. Holcim hat für Dotternhausen – nach eingehender Analyse – mit der SNCR-Technik die für diesen Standort am besten passende Technologie im Einsatz. Das zeigen auch die niedrigen Emissionswerte, die die gesetzlich geforderten Grenzwerte unterschreiten.

Bifa: Nein, die Grenzwerte für die genehmigten Emissionen der Ölschieferverbrennung unterscheiden sich von denen des Dreh(rohr)ofens. Der Gesetzgeber sieht für unterschiedliche Anlagen unterschiedliche Grenzwerte vor, da er den jeweiligen Anlagenaufbau, die jeweilige Betriebsweise und die jeweilige Zielrichtung bei der Festlegung von Grenzwerten unter der Berücksichtigung internationaler Ziele und Vereinbarungen berücksichtigt.

RP: Die Festlegung der Grenzwerte und die Überprüfung, ob diese Grenzwerte eingehalten werden, erfolgt durch die
zuständigen Behörden.

Bifa: Die Grenzwerte für die Anlagen zur Zement-klinkerherstellung werden vom Regierungspräsidium Tübingen als der zuständigen Behörde auf Basis gesetzlicher Vorgaben festgelegt. Diese Vorgaben wurden vom Gesetzgeber so gewählt, dass keine nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind. Für die Überwachung der Anlage zur Zementklinkerherstellung ist ebenfalls das RP Tübingen zuständig. Genehmigung und Überwachung der GÖS-Produktion liegen beim RP Freiburg.

Bifa: Der bestmögliche Stand der Technik wird definiert als Entwicklungsstand von Techniken, die in Entwicklung sind, aber noch nicht allgemein verfügbar. In den BVT-Merkblättern werden diese Techniken als sog. „emerging technologies“ beschrieben. Er ist eine Vorstufe zum Stand der Technik. Dazu werden von bifa drei Ansätze detaillierter beschrieben (siehe unter 3 Langversion).

RP: Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch die
kontinuierliche Messung der wichtigsten Schadstoffe und der Verbrennungsparameter überwacht. Bei Überschreitungen von Grenzwerten, die zu Auswirkungen auf die Bevölkerung führen können, wird die Öffentlichkeit informiert.

Bifa: In der Regel wird durch eine Kombination von Maßnahmen sichergestellt, dass Grenzwertüberschrei-tungen vermieden werden. Dies reicht von der Auswahl der Einsatzstoffe über die Betriebsführung bis zur Anlagenüberwachung. Sollte jedoch der Fall eintreten, dass ein Grenzwert überschritten ist, so hat der Betreiber dies der zuständigen Behörde zu melden. Je nach Höhe der Überschreitung trifft diese entsprechende Anordnungen und informiert die Öffentlichkeit entsprechend.

Holcim: Die Nachhaltigkeit ist ein zentraler strategischer Pfeiler der Holcim und in der Firmenphilosophie fest verankert. Das Zementwerk Dotternhausen gilt in vielen Bereichen als Vorzeigebeispiel: Sei es was das Engagement für Umwelt und Gesellschaft als auch die Zementproduktion betrifft. Grundsätzlich gilt: Nur wenn Umweltschutz, soziale Verantwortung und wirtschaftliches Denken im Einklang stehen ist ein umfassender und langfristiger Erfolg möglich.

Holcim: Natürlich ist es sinnvoll Messwerte zu vergleichen. In Revisionszeiten (Stillstand der Anlage) sind die Emissionen in der Luft aus dieser Anlage jedoch Null.
Im Zuge der Installation von Bodenbeobachtungsflächen wird dies in Zukunft bez. Immissionen möglich sein.

Holcim: Ja, das wird seit jeher so gemacht. Emissionen werden kontinuierlich gemessen und aufgezeichnet, also auch im Anfahr- und Abfahr-Betrieb.

RP: Der An- und Abfahrbetrieb umfasst, bezogen auf die Gesamtbetriebszeit der Zementklinkerproduktion, eine vergleichsweise kurze Zeitspanne. Im Anfahrbetrieb dürfen ausschließlich Regelbrennstoffe eingesetzt werden. Ersatzbrennstoffe / Abfälle sind im Anfahrbetrieb nicht zulässig.

Holcim: Ja, das erfolgt bereits. Holcim hat diesen Wunsch bei der Infoveranstaltung für die Öffentlichkeit im Jahr 2014 aufgenommen und veröffentlicht seither diese Jahresfrachten in Kilogramm pro Jahr. Siehe Homepage http://www.holcim-sued.de/fileadmin/templates/DEUB/doc/Umwelt/Umweltdaten/Emissionsueberwachung_2016.pdf

Bifa: Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) enthält eine Zusammen-stellung von Vorhaben/Anlagen, für die bei Bau oder Änderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht ist oder für die eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist. Für die Erweiterung des Steinbruchs ist eine UVP erforderlich, für die Erweiterung des Einsatzes von Ersatzbrennstoffen im Zementofen nicht.