Ja. Sie sind durch unabhängige Dritte geprüft (akkreditierte Messinstitute und Behörden).

Durch weitere Abwärmenutzung kann Energie für das Nahwärmenetz zur Verfügung gestellt werden. Dies reduziert CO2 aus fossiler Wärmeerzeugung z.B. in Haushalten.
Aktuell gibt es dazu Gespräche mit verschiedenen möglichen Kooperationspartnern.

Ja, natürlich. Dies haben auch die unabhängigen und von einem Bürger begleiteten Boden- und Dispositionsmessungen gezeigt. Es ergibt bei den Messungen keinen Unterschied, ob die Zementklinkerproduktion in Betrieb ist oder nicht.

Modernste Gewebefilter. Mit der Qualität, dass die Grenzwerte mehr als deutlich unterschritten sind.

Als Ersatz für den Brennstoff Kohle werden gezielt qualitätsgesicherte Abfallfraktionen als Ersatzbrennstoffe eingesetzt. Das sind zum Beispiel geschredderte Altreifen, getrockneter granulatförmiger Klärschlamm, zerkleinerte Kunststofffraktionen aus der Industrie, Papierfaserfangstoffe als zu kurze Fasern aus der Papierindustrie, zerkleinerte Dachpappe aus Flachdachsanierungen, Bearbeitungsöle aus der mechanischen Industrie. Dazu kommen ebenfalls Ersatzrohstoffe wie Glas aus der Altglasaufbereitung und die Rohstoffanteile der oben genannten Ersatzbrennstoffe. All dies ist eine zukunftsweisende sinnvolle Kopplung mit den Herausforderungen von Ökonomie, Ökologie, schärferen Emissionsgrenzwerten und dient dem Umweltschutz, dem Klimaschutz, der Ressourcenschonung und der Kreislaufwirtschaft.

Von der Industrie über externe Firmen, die dieses Material aufbereiten.

Die Umweltdaten, die Holcim jährlich veröffentlicht, geben im Detail Auskunft darüber:
https://www.holcim-sued.de/de/nachhaltigkeit/umweltdaten

Es gibt keinen Unterschied. Es sind dieselben Anforderungen und gesetzlichen Grenzwerte bezogen auf den Einsatz von Abfällen.

Ja. Und: Das Zementwerk in Dotternhausen setzt keinen “normalen” Müll im Sinne der “schwarzen Tonne” ein. Als Ersatz für den Brennstoff Kohle werden gezielt qualitätsgesicherte Abfallfraktionen eingesetzt. Diese werden von externen Firmen aufbereitet und kontrolliert. Gleichzeitig finden Kontrollen im Zementwerk statt. Bei Nicht-Einhalten der Vorgabekriterien wird der jeweilige Stoff nicht eingesetzt.

Im Zementwerk sind bereits die für Dotternhausen nach dem aktuellen Stand der Technik geeignetsten Filteranlagen im Einsatz.

Vermutlich ist die Frage aber nicht auf Filter bezogen. Sondern auf die Stickoxid-Minderungstechnologie. Auch hier gilt die Antwort: Ja, die best mögliche ist eingesetzt. Gerne dazu den Hintergrund: Zur Stickoxid-Minderung gibt es zwei Techniken: eine mit und eine ohne Katalysator. In beiden Techniken erfolgt prozesstechnisch dasselbe: Es werden Stickoxide mit Hilfe von Ammoniak zu elementarem Stickstoff und Wasser umgewandelt. Mit Katalysator erfolgt diese Umwandlungsreaktion auf einem niedrigeren Temperaturniveau, braucht jedoch eine aufwändige Anlagentechnik und Zusatzenergie. Ohne Katalysator findet dieselbe Umwandlungsreaktion im Hochtemperaturbereich statt – dies ist beim Zementklinkerbrennprozess im Calcinator innerhalb der bestehenden Anlage. Beide Techniken haben Randbedingungen. Diese wurden im damaligen Genehmigungsverfahren mit einer öffentlichen und beigelegten Ökobilanz bewertet.

Im Falle Dotternhausen ist die Technik ohne Katalysator die ökologisch bessere Technik, da sie in der Gesamtbilanz ca. 7.700 Tonnen an Emissionen pro Jahr weniger verursacht (weniger als die Technik mit Katalysator). Damit ist die im Werk Dotternhausen in diesem Fall die bestmögliche Technik.

Holcim ist in vielen Bereichen viel besser als die Mindestanforderungen.

Grenzwerte geben – übrigens in vielen Lebensbereichen – ein Maß des Gesetzgebers vor, das dem Vorsorgeprinzip entspricht. Diese sind von Bürgern und Unternehmen einzuhalten. Das Zementwerk unterschreitet in der Regel diese Grenzwerte deutlich. Nachzulesen in den zahlreichen Veröffentlichungen.

Es gibt dabei einen speziellen Fall, den der Stickoxidminderung: Dort ist der Einsatz von zusätzlicher Chemie (Ammoniak) zur Emissionsminderung erforderlich, vergleichbar zur AdBlue Technik. Doch auch Ammoniak ist ökologisch mit seinen Umweltfolgen zu bewerten. Und damit ist dieser Chemikalien-Einsatz mit dem tatsächlichen Effekt abzuwägen, und nicht über das Maß hinaus. Deshalb wird bei der Stickoxidminderung die Eindüsung von Ammoniak zur Einhaltung des Grenzwertes bewusst eingestellt, d.h. es wird bei der Minderung von Stickoxiden genau soviel Ammoniak eingesetzt, wie zur Grenzwerteinhaltung erforderlich ist.

Nein. Es sind dieselben Anforderungen und gesetzlichen Grenzwerte bezogen auf den Einsatz von Abfällen.

Ein Zementwerk handhabt jedoch, anders als eine Müllverbrennungsanlage, nicht nur Brennstoffe/Abfälle. Vermutlich zielt darauf die Frage: Denn ein Zementwerk handhabt neben den Brennstoffmengen ein Vielfaches an Rohstoffen. Dies tut eine Müllverbrennung nicht. Diese Rohstoffe haben in ihrer Natürlichkeit ebenfalls unterschiedliche Inhaltsstoffe. Und für diese Rohstoffe braucht es auch Regelungen – völlig unabhängig von der Art der gewählten Brennstoffe.

Das liegt in der Verantwortung der Gesundheitsämter. Für solch ein Screening sind eine Vielzahl von äußeren Einflüssen sowie der persönlichen Lebensweise relevant.

Es gibt eine aktuelle, über mehrere Jahre unabhängige und von einem Bürger begleitete Boden- und Dispositionsmessung. Erste Ergebnisse zeigen keine zementwerksabhängigen Auffälligkeiten. Nachzulesen unter

https://www.holcim-sued.de/de/nachhaltigkeit/umweltdaten

Der Produktionsprozess an sich stellt dies sicher. Zement ist ein qualitätsgesichertes Produkt und der Käufer erwartet eine gleichbleibende Qualität. Und dies kann eben nur mit einem stabilen und gleichmäßigen Produktionsprozess erfolgen. Dies wird auch von akkreditierten Messinstituten, die die Schwermetall-Einzelmessungen durchführen, überprüft. Speziell für Quecksilber als ein Schwermetall gibt es übrigens eine kontinuierliche Messtechnik, die im Zementwerk im Einsatz ist. Für andere Schwermetalle ist technisch leider (noch) keine kontinuierliche Messtechnik verfügbar. Bei Schwermetallen gibt es deswegen durchweg für alle Industrie- und Energieerzeugungsprozesse diese Einzelmessungen.

Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung sieht vor, dass es eine Vorprüfung dazu gibt. Diese UmweltverträglichkeitsVORprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeits-prüfung erforderlich ist. Dabei spielen viele Einzelbetrachtungen eine Rolle. Z.B. gibt es für alle Emissionen (das was die Anlage schornsteinseitig verlässt) detaillierte Ausbreitungsrechnungen, die darlegen müssen, dass auf der Immissionsseite (das was am Erdboden und der menschlichen Umgebung ankommt) diese Stoffe nicht relevant sind.

Dies ist nicht gefordert. Die Emissionen sind transparent und offen dargelegt.
Siehe:
https://www.holcim-sued.de/de/nachhaltigkeit/umweltdaten