LR: Die beiden Abbaubereiche Kalksteinbruch Plettenberg und Ölschieferabbau Ostfeld müssen auch in Bezug auf den Hochwasserschutz getrennt betrachtet werden. Bei der Erstellung des Entwässerungskonzepts für den Plettenberg wurde der Hochwasserschutz berücksichtigt. Ein Teilbereich des Ölschieferabbaus Ostfeld wird stromabwärts in die Schlichem entwässert. Aufgrund dieser Lage wird die Einleitung auf die Hochwassersituation der Gemeinden auf der Ostseite des Plettenbergs keinen Einfluss haben.

Holcim: Holcim hat sichergestellt, dass die Wasserrückhaltung auf dem Plettenberg funktioniert. Die beiden Wasserrückhaltebecken im Kalksteinbruch auf dem Plettenberg haben sich bewährt. Sie sind in ihrer Dimension so ausgelegt, dass sie einem „hundertjährigen Hochwasser“ standhalten würden – beim letzten extremen Starkregen im Juli 2015 haben sie ihren Zweck voll erfüllt. Selbst wenn sie überlaufen würden, würde zuerst die Sole des Steinbruchs überflutet, bevor etwas über die Ostkante überlaufen würde. Die Ostkante des Steinbruchs liegt einige Meter höher.

Holcim: Ja. Die Ergebnisse der Renaturierung sind auf dem Plettenberg bereits deutlich sichtbar. Sowohl in den ehemaligen Abbauböschungen als auch auf der ausgedienten Bruchsohle grünt und blüht es. Die Rekultivierung der Wachholderheide hat bereits gestartet und funktioniert.

Holcim: Nein, das Trinkwasser wird durch den Kalkabbau nicht beeinträchtigt. Der Wasserspeicher liegt im Hangschuttkörper um den Plettenberg – dieser bleibt unangetastet.
Untersuchungen der Trinkwasserfassungen belegen auch, dass Bedenken hinsichtlich Sprengstoffrückständen im Trinkwasser haltlos sind. Es gibt keinen Nachweis dafür.

Holcim: Gutachterlich untersucht wurden Punkte in Hausen, Ratshausen und Dotternhausen. Die Änderung ist so klein, dass sie nicht mehr messbar sind. Natürlich liegt sie weit unter den zulässigen Grenzwerten. Der Steinbruch liegt von Hausen a. T. mindestens 1,5 km entfernt.

Holcim: Aktive Steinbrüche sind genauso wie ehemalige Abbaustätten wichtige Lebensräume für zahlreiche bedrohte und stark im Rückgang befindliche Tier- und Pflanzenarten. Vor allem die hohe Dichte unterschiedlicher Teillebensräume, die besonders große Artenvielfalt, das Vorhandensein von Magerstandorten, die hohe Dynamik und das geringe Störungspotenzial macht Steinbrüche zu bedeutenden Rückzugsräumen für viele seltene Tierarten.

Holcim: Fazit aus dem Klimagutachten ist, dass sich keine Veränderung des Mikroklimas ergeben wird.

Holcim: Zur Hochwassergefährdung von Erzingen – Einfluss Plettenberg: Dies ist in Anbetracht der Topographie auszuschließen.
Für den aktuellen Ölschiefertagebau: Es gibt ein hydrologisches Gutachten für das Ölschiefer-Ostfeld. Die Rückhaltebecken werden freiwillig sogar größer ausgelegt, als technisch notwendig, so dass es hier sogar zu einer Verbesserung der Situation gegenüber heute kommt.

Bifa: Das Naturschutzrecht widmet sich übergreifend dem Schutz der Umwelt. Die Belange des Naturschutzes reichen von Einrichtung und Pflege von Nationalparks oder Schutzgebieten, Landschaftsplanung, Einhaltung von Küsten- und Meeresschutz, Alpenschutz, biologische Vielfalt, Flächenschutz, Beurteilung der Regenerationsfähigkeit des Bodens, der Grundwasserneubildung usw. bis zu konkreten Kompensationsmaßnahmen wie der Renaturierung von Abbauflächen.

LR: Aus de Bereich des Naturschutzes sind zu beachten:

  • die Eingriffsregelung nach §§ 13 ff Bundesnaturschutzgesetz
  • der Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz
  • Biotope und Schutzgebiete nach §§ 20 ff Bundesnaturschutzgesetz

Holcim: Die Rekultivierung folgt dem Abbau. Sprich: Nur dort, wo vollständig abgebaut worden ist, kann rekultiviert werden. Das Rekultivierungskonzept orientiert sich dabei am genehmigten Rekultivierungsplan, detailliert diesen jedoch auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse. Ziel der Planung ist eine landschaftsgerechte Gestaltung der Flächen und eine möglichst hohe naturschutzfachliche Wertigkeit. Holcim rekultiviert so, wie es der Naturschutz, die Bürger und die Genehmigungsbehörde entscheiden – wir führen die Gespräche, versuchen Interessen zusammenzuführen und orientieren uns an diesen Vorgaben.

Mit einer Workshop-Gruppe, die aus Vertretern zahlreicher Anspruchsgruppen besteht – wie beispielsweise Vertreter des Landratsamtes (Naturschutz, Wasser, Forst), des Regierungspräsidiums, der Plettenberggemeinden, des Naturschutzes, des Albvereins – werden die Maßnahmen diskutiert und Ideen aufgenommen.

Holcim: Im Zweischichtbetrieb, also von 6 – 22 Uhr, ca. 4.000 t.

RP: Durch das Regierungspräsidium Tübingen finden regelmäßige Kontrollen der durch die Zementklinkerpro-duktion entstehenden Emissionen statt. Die vorgeschriebe-nen Schadstoffmessungen dürfen nur durch amtlich zugelassene Messinstitute durchgeführt werden.
Im Rahmen der aktuellen Änderungsgenehmigung ist ein Bodenmonitoring durchzuführen.

Bifa: Unabhängige Kontrollen der Luft (Emissionen) müssen nicht erst zukünftig umgesetzt werden, sie waren und sind bereits durch die Vorgaben der 17. BImSchV zwingend vorgeschrieben.
Unabhängige Kontrollen des Bodens sind in der 17. BImSchV nicht vorgesehen, sie wurden jedoch vom RP Tübingen als Nebenbestimmung in den Geneh-migungsbescheid aufgenommen.

RP: Die LUBW (Landesanstalt für Messungen, Umwelt und Naturschutz) ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-
Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Sie berät und unterstützt die Behörden bei ihren Aufgaben und stellt der Öffentlichkeit Information zur Umwelt zur Verfügung (siehe https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite. Soweit die LUBW Daten zu emittierten Luftschadstoffen auswertet, greift sie hierzu auf die Messungen von bekanntgegebenen Stellen zurück (s.o. Frage 4)).

Holcim: Der „Lärm“ entsteht nicht beim Ausklopfen der Loren. Er entsteht in der Talstation, wenn die leeren Loren schließen. Dabei schlagen beide Hälften metallisch aufeinander. Die Lärmgrenzwerte der BImSch werden eingehalten. Nichtsdestotrotz ist es uns natürlich ein Anliegen dem Thema nachzugehen – wir prüfen, ob diese Schlaggeräusche minimiert werden können. Die Arbeitszeiten ergeben sich aus notwendiger Betriebszeit zur Materialversorgung des Werkes, sowie gesteigerter Wartungs- und Inspektionszeit und sind somit leider nicht weiter zu reduzieren. Dafür bitten wir um Verständnis.

RP: Dem Regierungspräsidium Tübingen liegen aktuell keine Beschwerden über Geruchsbelästigungen aus dem Bereich Dotternhausen vor.

RP: Im Rahmen des durchgeführten immissionsschutz-rechtlichen Änderungsgenehmigungsverfahrens für die Zementklinkerproduktion wurde auch betrachtet, wie sich die freigesetzten Luftschadstoffe in der Region auswirken können.

Bifa: Ja, die Situation vor Ort („die Region“) muss bei allen Untersuchungen, die sich mit der Qualität von Luft und Boden beschäftigen, berücksichtigt werden.

LR: Dem Landratsamt liegen bislang keine Daten zu Bodenanalysen vor. Eine Recherche zu möglicherweise bereits vorliegenden Daten aus der Vergangenheit soll Bestandteil des Auftrags für ein Bodenbeobachtungspro-gramm durch das Regierungspräsidium Tübingen werden.

RP: Der Gesetzgeber sieht Grenzwerte in Form von Halbstunden-, Tages- und Jahresmittelwerten vor (17. BImSchV). Für eine Bewertung von kurzzeitig erhöhten Emissionen sind als „kleinste Einheit“ die Halbstunden-mittelwerte vorgesehen.
Es ist zu beachten, dass es sich bei den festgesetzten Emissionsgrenzwerten (also der Schadstoffmenge, die von der Zementklinkerproduktion freigesetzt werden darf) um Vorsorgewerte handelt. Die Bewertung, ob gesundheitliche Risiken bestehen, erfolgt anhand von Immissionsgrenzwer-ten. Diese Luftqualitätsstandards sind im europaweit einheitlich vorgegeben und in der 39. BImSchV geregelt.

Bifa: Der kürzeste Zeitraum, über den eine sinnvolle Aussage über Schadstoffkonzentrationen im Abgas gemacht werden kann, ist der Halbstundenmittelwert. An die Behörden werden alle Werte als Halbstunden- und als Tagesmittelwerte geliefert. Damit können diese bei der Anlagenüberwachung auch auf die Spitzenwerte zurückgreifen.

Holcim: Für Baden-Württemberg gibt es noch kein Krebsregister. In Bundesländern, die ein Krebsregister führen, kann kein Zusammenhang zwischen dem Standort von Zementwerken und Krebserkrankungen festgestellt werden. Holcim begrüßt die Idee, aber die Schaffung eines solchen Registers liegt nicht in der Verantwortung von Holcim.

Holcim: Soweit Holcim bekannt ist, liegen dem Landesgesundheitsamt keine Erkenntnisse über Art und Häufigkeit des Auftretens von Lungenerkrankungen in der Umgebung und Region des Zementwerkes der Firma Holcim in Dotternhausen vor.